Saarlouis: Drei Jugendliche haben in einem Einkaufszentrum in der Saarlouiser Innenstadt einen elfjährigen Jungen bedroht und ihm Geld abgenommen. Der Vorfall ereignet sich am gestrigen Mittwoch gegen Mittag. Die Polizei ermittelt nun wegen des Verdachts des Raubes gegen die mutmaßlichen Täter.
Nach bisherigen Erkenntnissen der Beamten gehen die drei Jugendlichen unvermittelt auf den Jungen zu und verlangen von ihm, Bargeld herauszugeben. Der Elfjährige weigert sich zunächst. Daraufhin droht ihm einer aus dem Trio damit, ihm ins Gesicht zu schlagen, wenn er sein Geld nicht hergibt.
Aus Angst vor einem körperlichen Angriff gibt der Junge schließlich nach und übergibt den Jugendlichen fünf Euro. Die Polizei leitet sofort eine Fahndung ein. Kurz darauf treffen Einsatzkräfte im Bereich des Zentralen Omnibusbahnhofs in Saarlouis auf drei Tatverdächtige. Die Beamten nehmen die Jugendlichen mit zur Dienststelle, um den Sachverhalt weiter zu klären.
Gegen sie wird nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verbrechens eingeleitet. Denn auch, wenn der Betrag, den die Jugendlichen erbeutet haben, sehr gering ist, wiegt die Tat rechtlich schwer: Wer einem anderen unter Androhung von Gewalt etwas wegnimmt, begeht laut Strafgesetzbuch einen Raub. Mit Blick auf das Alter der Beteiligten und zum Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte macht die Polizei derzeit keine weiteren Angaben zu den Tatverdächtigen.
Da die Beschuldigten allesamt Jugendliche und damit zwischen 14 und 17 Jahre alt sind, gilt für sie noch das Jugendstrafrecht. Dabei steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Möglich sind dann etwa Auflagen, Arrest oder in schweren Fällen eine Jugendstrafe. Die gibt es allerdings nur bei sogenannten „schädlichen Neigungen“ oder besonders schwerer Schuld. Sonst bleibt es bei Erziehungsmaßregeln. Die Ermittlungen der Polizei dauern an.

