Saarbrücken: Das Saarland passt seine Quarantäneregelung für Ein- und Rückreisende aus Corona-Risikogebieten an, nachdem das Robert-Koch-Institut Luxemburg am Dienstag zum Risikogebiet erklärt hat. Denn viele Saarländer arbeiten nicht nur dort, sondern haben auch familiäre Bezüge nach Luxemburg – dasselbe gilt auch umgekehrt.
„Um den Umgang mit dieser neuen Situation möglichst einfach zu halten, haben wir die Quarantäneregelungen für Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten angepasst“, erklären Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) und Staatssekretär Stephan Kolling. Durch eine Änderung der Corona-Verordnung sind Berufspendler von der zweiwöchigen Quarantänepflicht ausgenommen, ebenso Personen, die sich weniger als 72 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben oder einen triftigen Reisegrund haben. Zu den triftigen Gründen zählen insbesondere geteiltes Sorgerecht, der Besuch des Lebenspartners, die Betreuung und Pflege Angehöriger sowie dringende medizinische Behandlungen.
Auch für Menschen, die aus Ausbildungs- und Studienzwecken in das Saarland einreisen, entfällt die Quarantänepflicht. Bereits jetzt sich Durchreisende von der Quarantäne ausgenommen und Menschen, die einen negativen Corona-Test vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist. Der darf nun nicht mehr nur in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein, ab sofort ist auch französisch zugelassen. Das Verrückte: Eine 72-Stunden-Ausnahme bei den Quarantäneregelungen gab es im Saarland schonmal – dann hat man sie rausgestrichen. Jetzt wird die Regelung wieder aufgenommen.
Kontrollen an der Grenze zu Luxemburg sind von der saarländischen Landesregierung nicht vorgesehen, sie fallen jedoch ohnehin ins Aufgabengebiet des Bundesinnenministeriums. „Wir alle müssen mit dieser neuen Situation verantwortungsbewusst umgehen. Deshalb bitten wir Sie von nicht notwendigen Reisen nach Luxemburg abzusehen. Handeln Sie umsichtig, damit Sie sich und alle anderen vor einer Infektion schützen“, so die Ministerin.