Saarbrücken/Metz: Bis vor Kurzem galt das französische Département Moselle, das direkt an das Saarland grenzt, als sogenanntes Virusvarianten-Gebiet. Das hatte zur Folge, dass man bei der Einreise ins Gebiet der Bundesrepublik einen negativen Corona-Test vorweisen musste. Nachdem der Status als Virusvarianten-Gebiet vom Robert-Koch-Institut weggefallen ist, fällt auch die Testpflicht fällt seit dem heutigen Mittwoch weg.
Saarländer brauchen jetzt bei der Wiedereinreise nach Deutschland keinen Test mehr, wenn sie sich nicht länger als 72 Stunden in der Region Moselle aufhalten und keine Corona-spezifischen Symptome wie Geschmacksverlust aufweisen. Das regelt die saarländische Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus: Danach brauchen auch die Mosellaner bei der Einreise ins Saarland keinen Test mehr. Somit können unsere Nachbarn wieder problemlos bei uns einkaufen. Auch umgekehrt ist das möglich:
Wer aus dem Saarland kommt und gerne nach Forbach, Saargemünd oder Metz zum Shoppen fährt, kann das auch nach den französischen Vorschriften ohne Test tun. Allerdings gibt es einige Regeln zu beachten: Man darf sich maximal 30 Kilometer von seinem Wohnort entfernt nach Frankreich bewegen. Das ist für viele Saarländer problemlos machbar. Außerdem darf man sich maximal für 24 Stunden auf französischen Boden aufhalten.
Und ab 19 Uhr gilt eine strenge Ausgangssperre. Daher machen die Geschäfte jenseits der Grenze auch entsprechend früh zu. Ab dem 19. Mai wird der Beginn der Ausgangssperre auf 21 Uhr verschoben, was zur Verlängerung der Öffnungszeiten führen wird. Dann dürfen auch wieder alle Geschäfte öffnen. Derzeit sind viele nicht lebensnotwendige Läden noch dicht. Und auch Restaurant-Terrassen dürfen ab 19. Mai wieder betrieben werden. Bis zu sechs Personen dürfen dann im Freien an einem Tisch sitzen.