Luxemburg: Bei unseren Nachbarn im Großherzogtum Luxemburg dürfen ab dem heutigen Donnerstag Hanfzigaretten verkauft und geraucht werden. Ein Unternehmen aus der Schweiz hat vom dortigen Staat die Genehmigung zur Vermarktung der speziellen Zigaretten erhalten. Angeboten werden die Zigaretten vom Hersteller Koch & Gsell.
Sie enthalten keinen Tabak und dadurch auch nicht den hauptsächlich suchterzeugendem Stoff herkömmlicher Zigaretten, Nikotin. Dafür ist eine Hanfsorte in den Glimmstängeln verarbeitet, die einen sehr hohen Anteil an Cannabidiol (CBD) aufweist. Der Stoff soll beim Konsum zwar eine beruhigende Wirkung entfalten, berauschend sollen die neuen Zigaretten aber nicht wirken.
Denn dafür ist ein anderer Stoff ausschließlich in den weiblichen Hanf-Pflanzen verantwortlich, das berühmt-berüchtigte Tetrahydrocannabinol, kurz THC. In den von dem Schweizer Hersteller angebotenen Zigaretten ist zwar eine sehr geringe Menge THC enthalten. Die ist allerdings so gering, dass es nachweislich nicht ausreicht, um high zu werden. Deshalb hat das Großherzogtum auch keine Bedenken, das Produkt zum Verkauf und Konsum freizugeben.
Ähnlich wie bei uns bei geringen Mengen Alkohol in „akoholfreiem“ Bier ist es in Luxemburg zulässig, dass Cannabis-Produkte einen THC-Anteil von 0,3 Prozent oder weniger enthalten. Das in Deutschland geltende Betäubungsmittelgesetz schreibt einen noch strengeren Höchstwert für THC vor. Deshalb ist es auch nicht erlaubt, die Luxemburgischen Hanfzigaretten bei uns einzuführen. Für Zöllner sind die Cannabis-Glimmstängel leicht erkennbar:
Sie sehen zwar aus wie jede andere Zigarette auch, haben aber keinen orange-gelben Filter, sondern einen grünen. Dass Deutsche die Hanf-Zigaretten kaufen und noch in Luxemburg rauchen, ist erlaubt. Ob sich das bei Fahrzeugführern bei einem Drogentest negativ auswirkt, ist allerdings nicht bekannt. Die Saar-Polizei warnt vor dem Einführen des Produkts nach Deutschland.