Saarbrücken: Wie schon im vergangenen Jahr erlässt die Landeshauptstadt Saarbrücken in Teilen der Saarbrücker Innenstadt in der Vorweihnachtszeit eine Maskenpflicht im Freien. Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch gleichzeitig mit den 3G-Regeln in Bussen und Bahnen in Kraft.
Ab dann muss man einen Mund-Nasen-Schutz tragen in der Reichstraße ab den Saarbahngleisen bis zur Einmündung Trierer Straße und Faktoreistraße, auf dem gesamten Vorplatz der Europagalerie, in der Bahnhofstraße, im Kaiserviertel in der Sulzbachstraße bis zur Lampertstraße, in der Rotenhofstraße bis zur Einmündung Futterstraße und in der Futterstraße bis zur Kaiserstraße, in der Katholisch-Kirch-Straße, im hinteren Bereich der Gerberstraße von der Kaltenbachstraße bis zum Gustav-Regler-Platz, auf dem Gustav-Regler-Platz selbst, in der Herbergsgasse, auf dem Rabbiner-Rülf-Platz, auf dem St. Johanner Markt bis zur Bleichstraße in der Kaltenbachstraße, der Kappengasse und der Türkenstraße jeweils bis zur Gerberstraße, in der Saarstraße, der Fürstenstraße, der Fröschengasse, Am Stiefel, der Kronenstraße, der Evangelisch-Kirch-Straße, dem Cora-Eppstein-Platz, der Fassstraße, der Obertorstraße bis Ecke Bleichstraße sowie auf dem Tbilisser Platz.
Damit gilt die Maskenpflicht auch auf dem Christkindl-Markt. Betroffen sind alle Personen ab Vollendung des sechsten Lebensjahres, wenn nicht gesundheitliche Gründe das Maske tragen unmöglich machen. Während des Verzehrs von Speisen und Getränken kann in den betroffenen Bereichen die Maske abgenommen werden. Allerdings nur, wenn man einen negativen Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, einen Nachweis der Corona-Genesung oder einen Impfnachweis hat.
Grundlage für die Allgemeinverfügung ist das Infektionsschutzgesetz und die aktuelle Corona-Verordnung des Saarlands. Die Maskenpflicht scheint rund um die Uhr zu gelten. In früheren Allgemeinverfügungen gab es teilweise nur zu bestimmten Uhrzeiten eine Maskenpflicht.