Ab Montag neue Corona-Regeln: Was die Politik diesmal festgelegt hat

Saarbrücken/Berlin: Die etwas Älteren werden sich an die legendäre Gameshow „Der Preis ist heiß“ erinnern. Am Ende der Sendung konnten die Kandidaten am Rad drehen, das dann eine vorher nicht bestimmbare Zahl ausspuckte. Und dieser Zufallswert entschied, ob man eine Chance auf den Superpreis bekam oder doch nur mit dem Zonk nach Hause ging – oder gab es den in einer anderen Show? Jedenfalls kommt die Bestimmung der Corona-Lockdown-Regeln derzeit vielen nicht gerade logisch vor, sondern eher wie ein Dreh am Glücksrad. Erst schwört die Politik monatelang die Menschen auf eine Inzidenz von 50 ein. Dann heißt es plötzlich aus dem Nichts, dass ohne eine Inzidenz von dauerhaft unter 35 keinerlei Lockerungen denkbar sind. Und nur Wochen später streichen die gleichen Entscheider ihre selbstbestimmten Werte wieder und legen stattdessen einen Öffnungsplan vor, der sich vor allem um den Inzidenzwert 100 dreht – und wieder um die allseits bekannte 50. Wir haben hier mal aufgelistet, was derzeit an Maßnahmen geplant ist – zumindest mal bis zur nächsten Diskussionsrunde:

Ab Montag, 8. März, bei jeder Inzidenz erlaubt:

  • Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte: mit Flächenbeschränkung pro Kunde
  • Körpernahe Dienstleistungen: zum Teil mit tagesaktuellem Test
  • Fahrschulen und Flugschulen: mit tagesaktuellem Test

Ab Montag, 8. März, bei Inzidenz bis 100 zusätzlich erlaubt:

  • Alle anderen Geschäfte: mit Flächenbeschränkung pro Kunde, mit Termin
  • Museen, Galerien, Zoos (haben bei uns jetzt schon auf), botanische Gärten (gibt es im Saarland nicht mehr) und Gedenkstätten: mit Termin und Kontaktnachverfolgung
  • Gemeinsamer Sport ohne Körperkontakt: nur draußen, höchstens fünf Personen aus zwei Haushalten oder 20 Kinder aus beliebigen Haushalten

Ab Montag, 8. März, bei Inzidenz bis 50 zusätzlich erlaubt:

  • Alle Geschäfte: mit Flächenbeschränkung pro Kunde, ohne Termin
  • Museen, Galerien, Zoos (haben bei uns jetzt schon auf), botanische Gärten (gibt es im Saarland nicht mehr) und Gedenkstätten: ohne Termin oder Kontaktnachverfolgung
  • Gemeinsamer Sport ohne Körperkontakt: nur draußen, höchstens zehn Personen aus beliebigen Haushalten oder 20 Kinder aus beliebigen Haushalten

Ab Montag, 22. März, bei Inzidenz bis 100 zusätzlich erlaubt:

  • Gastronomie: nur draußen, mit Schnelltest oder Selbsttest, mit Termin
  • Kinos, Konzerthäuser, Theater und Opernhäuser: mit Schnelltest oder Selbsttest
  • Gemeinsamer Sport ohne Körperkontakt: drinnen oder draußen, mit Schnelltest oder Selbsttest
  • Gemeinsamer Sport mit Körperkontakt: nur draußen, mit Schnelltest oder Selbsttest

Ab Montag, 22. März, bei Inzidenz bis 50 zusätzlich erlaubt:

  • Gastronomie: nur draußen, ohne Test, ohne Termin
  • Kinos, Konzerthäuser, Theater und Opernhäuser: ohne Test
  • Gemeinsamer Sport ohne Körperkontakt: drinnen oder draußen, ohne Test
  • Gemeinsamer Sport mit Körperkontakt: nur draußen, ohne Test

Ab Montag, 5. April, bei Inzidenz bis 100 zusätzlich erlaubt:

  • Alle Geschäfte: mit Flächenbeschränkung pro Kunde, ohne Termin
  • Gemeinsamer Sport ohne Körperkontakt: drinnen oder draußen, ohne Test
  • Gemeinsamer Sport mit Körperkontakt: nur draußen, ohne Test

Ab Montag, 5. April, bei Inzidenz bis 50 zusätzlich erlaubt:

  • Veranstaltungen: nur draußen, höchstens 50 Teilnehmer
  • Gemeinsamer Sport mit Körperkontakt: drinnen oder draußen, ohne Test