Saarbrücken: Ab dem morgigen Freitag gilt in Teilen der Landeshauptstadt ein Alkoholverbot. Dann darf an allen Tagen in der Woche in bestimmten Bereichen wie dem St. Johanner Markt, dem Staden und im Nauwieser Viertel von 18 bis Uhr bis ein Uhr nachts im Freien kein Alkohol getrunken werden. Die Maßnahmen erstrecken sich auf Bereiche, die nach Angaben der Stadtverwaltung bei Feiernden besonders beliebt oder stark frequentiert sind.
Betroffen sind neben dem St. Johanner Markt die Katholisch-Kirch-Straße, die Türkenstraße, die Saarstraße bis zur Kreuzung Am Stadtgraben, die Kappenstraße, die Kaltenbachstraße bis zur Kreuzung mit der Gerberstraße, die Kronenstraße, die Evangelisch-Kirch-Straße, die Fröschengasse, die Straße Am Stiefel sowie der Cora-Eppstein-Platz. Im Nauwieser Viertel gilt das Verbot in der Nauwieser Straße von der Hausnummer 22 bis zur Kreuzung mit der Rotenbergstraße und in der Cecilienstraße von Hausnummer 22 bis zur Kreuzung mit der Nauwieser Straße.
Am Staden ist der komplette Abschnitt von der Bismarckbrücke bis zum Restaurant Undine betroffen. Erlaubt bleibt der Alkoholgenuss auf einem festen Sitzplatz im Bereich zugelassener Außengastronomie. Die wird aber wohl ab Samstag wegen der bundesweiten Notbremse schließen müssen. Oberbürgermeister Uwe Conradt (CDU): „Durch das vorübergehende Alkoholverbot wollen wir Partys in der Öffentlichkeit und größere Menschenansammlungen vermeiden und damit das Infektionsrisiko senken und unsere Krankenhäuser entlasten.
Vor dem Hintergrund weiterhin steigender Fallzahlen und der sehr dynamischen Verbreitung von Corona-Infektionen haben wir uns zu dieser Maßnahme entschieden. Sie soll dazu dienen, die Ausbreitungsdynamik zu verzögern und Infektionsketten zu unterbrechen.“ Auch in Teilen Saarlouis gibt es ab morgen ein Alkoholverbot (wir berichteten).