Saarbrücken: Vorgestern, gestern und am heutigen Sonntag hat die Sieben-Tages-Inzidenz im Saarland jeweils über einem Wert von 100 gelegen (wir berichteten). In der aktuell geltenden Corona-Verordnung ist für diesen Fall geregelt, dass die Landesregierung das Ampel-System auf gelb umstellt. Das ist heute beschlossen worden, ab dem morgigen Montag gelten damit strengere Regeln. Die bisher schon bestehende Testpflicht wird auf alle bisher geöffneten Bereiche ausgeweitet. Das schließt auch den Einzelhandel, alle körpernahen Dienstleistungen, Kinos und andere Spielstätten ein.
Ausnahmen davon gibt es lediglich für Betriebe, die die Grundversorgung des täglichen Lebens abdecken. Dazu gehören unter anderem Lebensmittelhändler, Banken oder medizinische Behandlungen. In der Corona-Verordnung werden für die Gastronomie, die ihre Außenbereiche öffnen darf, keine ausdrücklichen Maßnahmen für Alarmstufe gelb genannt. So ist unklar, ob für bis zu fünf Personen aus bis zu zwei Haushalten ab morgen eine Testpflicht besteht oder nicht.
Unklar ist auch, wann die Ampel auf Alarmstufe rot schaltet. In den aktuellen Verordnungen wird darüber schlicht nichts gesagt. Das Gesundheitsministerium wertet ab sofort zusammen mit dem Landeskompetenzzentrum Infektionsepidemiologie, weiteren Wissenschaftlern aus Intensiv- und Infektionsmedizin sowie Vertretern der Krankenhausgesellschaft, der Ärztekammer und des Rettungszweckverbands täglich die Situation aus.
Bei einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems soll dann die Ampel auf rot gestellt werden, was in etwa der bundesweit von den Ministerpräsidenten beschlossenen Notbremse entspricht. Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU): „Wenn das Infektionsgeschehen nicht unter Kontrolle bleibt und dem Gesundheitssystem eine Überlastung droht, werden wir, ohne zu zögern auf Stufe Rot stellen und die Notbremse ziehen.“