Änderungen der Corona-Maßnahmen: Was jetzt im Saarland erlaubt ist und was nicht

Saarbrücken: Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer haben am heutigen Mittwoch beratschlagt, wie es mit den Maßnahmen gegen die Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus weitergehen soll. Dabei sollen die Maßnahmen in den einzelnen Bundesländern so gut es geht aufeinander abgestimmt werden, dennoch wird es Unterschiede geben. Am Abend ist der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) an die Öffentlichkeit getreten und hat von den ersten Maßnahmen berichtet, die im Saarland gelten werden.

  • Kontaktverbot: Bundesweit gilt bislang ein generelles Verbot, sich mit mehr als einer Person zu treffen, die nicht im eigenen Haushalt lebt. Das gilt auch weiterhin bis zum 4. Mai. Natürlich gelten weiterhin die Ausnahmen wie das Zusammenkommen zum Arbeiten oder das Treffen mit Menschen, die im eigenen Haushalt leben.
  • Ausgangssperre: Zusätzlich zum Kontaktverbot gibt es im Saarland auch eine Ausgangssperre für alle, die keinen triftigen Grund vorweisen können, das Haus zu verlassen. Auch diese Maßnahme wird bis 4. Mai aufrechterhalten. Die triftigen Gründe bleiben natürlich bestehen, im Saarland gehört dazu auch Bewegung an der frischen Luft.

  • Schulen und Kitas: Diese Einrichtungen bleiben weiterhin geschlossen. Nach dem Ende der Osterferien am 24. April soll jedoch darüber beraten werden, wie vor allem mit den Abschlussklassen weiter verfahren wird. Diesen Schülern soll, wenn es die Situation erlaubt, der Schulbesuch vordringlich ermöglicht werden.
  • Geschäfte: Hier soll es Lockerungen geben. Kleinere Geschäfte bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche sollen ab Montag wieder öffnen dürfen, auch wenn sie nicht die Waren verkaufen, die zum täglichen Leben notwendig sind. Diese Regelungen sollen vor allem mit Rheinland-Pfalz eng abgestimmt werden, damit es nicht zu unerwünschten „Grenzverkehren“ kommt. Offenbar sollen auch die neuen Öffnungszeiten beibehalten werden. Ob die Regelung auch für Dienstleister wie Friseure oder Nagelstudios gelten wird, ist noch unklar.

  • Grenzen: Schon vor der Ansprache des Ministerpräsidenten war bekannt geworden, dass die Grenzen zu Frankreich und Luxemburg hin weiter geschlossen bleiben werden. Das hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) heute verfügt. Betroffen sind auch Flugreisende aus Italien und Spanien. Die Kontrollen sollen bis zum 4. Mai in Kraft bleiben.
  • Veranstaltungen: Ebenfalls schon am Nachmittag war bekannt geworden, wie es weitergehen soll mit Konzerten, Sportevents und anderen Großveranstaltungen. Sie sollen bis zum 31. August verboten werden. Was dabei als Großveranstaltung zählt, sollen die Bundesländer selbst bestimmen. Klar scheint aber: Das Rocco del Sclacko und die Open Airs mit Udo Lindenberg, bei denen zehntausende Besucher erwatet werden, müssen abgesagt oder verschoben werden.

  • Maskenpflicht: Eine bundesweite Pflicht wird es nicht geben. Aber beim Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen werden sie von der Bundesregierung „dringend empfohlen“. Ob es ein verpflichtendes Tragen von Masken im Saarland geben soll, ist unklar.

Weitere Details zu den Maßnahmen im Saarland wollen Tobias Hans und Vize-Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) morgen bekanntgeben.