Saarbrücken/Völklingen: Die AfD muss ein Video, aufgenommen in der Völklinger Hütte, aus den sozialen Netzwerken entfernen. Damit hat sich die Betreibergesellschaft des Weltkulturerbes vor dem Landgericht Saarbrücken durchgesetzt. Es geht um von der AfD genutzte Aufnahmen, die auf dem Gelände des Weltkulturerbes Völklinger Hütte entstanden sind und in denen sogenannte zutrittsbeschränkte Bereiche des Geländes zu sehen sind.
Diese Aufnahmen sind unter anderem in den sozialen Medien von der AfD verbreitet worden. Nach Darstellung der Betreibergesellschaft hat es für diese Aufnahmen aber weder eine vorherige Drehgenehmigung noch eine nachträgliche Zustimmung gegeben. Per Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hat die Völklinger Hütte daher die Löschung des Clips und die Unterlassung jeder öffentlichen Wiedergabe und Verbreitung verlangt.
Im Visier der Hütten-Betreiber standen mehrere Antragsgegner: der Bundesverband und der Landesverband der Alternative für Deutschland, ein Bundestagsabgeordneter der Partei sowie ein Mitglied der AfD-Fraktion in der Regionalversammlung des Regionalverbandes Saarbrücken. Das Video stammt von der „Generation Deutschland“, der Jugendorganisation der Partei. Die AfD hielt zunächst dagegen:
Sie hielt den Antrag für überwiegend unzulässig und offensichtlich unbegründet. Zudem habe die Völklinger Hütte in der Vergangenheit anderen politischen Parteien oder Gruppierungen Aufnahmen erlaubt. Letztlich hat die AfD nun eingelenkt, wie das Landgericht Saarbrücken mitteilt: Sie erkennt die von der Hütte geltend gemachten Ansprüche an. Eigenen Angaben zufolge allerdings ausschließlich aus „prozessökonomischen Gründen“.
Auf Grundlage dessen hat die 4. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken das Verfahren mit einem Anerkenntnisurteil beendet. Wer im Falle eines vollumfänglichen Gerichtsprozesses in der Sache tatsächlich Recht bekommen hätte, bleibt damit offen.

