Alkoholverbot an Heiligmorgen in Saarbrücken und Saarlouis

Saarbrücken/Saarlouis: Um größere Menschenansammlungen zu vermeiden und damit das Infektionsrisiko mit dem neuartigen Corona-Virus zu senken, erlässt die Ortspolizeibehörde der Landeshauptstadt Saarbrücken am Donnerstag, 24. Dezember, ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. Damit sollen vor allem Menschenmassen zu sogenannten Heiligmorgen-Veranstaltungen verhindert werden. Grundlage ist die Corona-Verordnung des Saarlands. Das Verbot gilt von elf bis 16 Uhr.

Betroffen sind der St. Johanner Markt, die Katholisch-Kirch-Straße, die Türkenstraße, die Saarstraße bis zur Kreuzung Am Stadtgraben, die Kappenstraße, die Kaltenbachstraße bis zur Kreuzung Gerberstraße, die Kronenstraße, die Evangelisch-Kirch-Straße, die Fröschengasse, der Bereich Am Stiefel sowie der Cora-Eppstein-Platz. In den vergangenen Jahren haben sich die betroffenen Bereiche laut Stadtverwaltung zu beliebten Anlaufstellen für gemeinsames Feiern entwickelt. Die ergriffenen Maßnahmen seien laut Stadt notwendig, um Infektionsketten zu unterbrechen und die Bevölkerung zu schützen. In welchem Umfang das Verbot in der Landeshauptstadt kontrolliert wird, ist nicht bekannt.

In der vergangenen Woche hat bereits die Stadt Saarlouis mit einer Allgemeinverfügung den öffentlichen Verzehr von Alkohol im inneren Ring von Saarlouis an Heiligmorgen untersagt. In der Kreisstadt hat die Heiligmorgenfeier in der Vergangenheit jährlich mehrere tausend Menschen angezogen. Das soll nun verhindert werden. Neben dem Alkoholverbot gibt es hier auch eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen.

Das Verbot am 24. Dezember von acht Uhr morgens bis 15 Uhr nachmittags, außerdem an Silvester von morgens acht Uhr bis Neujahr um zwei Uhr in der Nacht. Beamte der Polizeiinspektion Saarlouis und Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamts kontrollieren gemeinsam die Einhaltung der Maßnahmen.