Saarbrücken/Saarlouis: Um größere Menschenansammlungen zu vermeiden und damit das Infektionsrisiko mit dem neuartigen Corona-Virus zu senken, erlässt die Ortspolizeibehörde der Landeshauptstadt Saarbrücken am Donnerstag, 24. Dezember, ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. Damit sollen vor allem Menschenmassen zu sogenannten Heiligmorgen-Veranstaltungen verhindert werden. Grundlage ist die Corona-Verordnung des Saarlands. Das Verbot gilt von elf bis 16 Uhr.
Weiter nach der Werbung
Weiter nach der Werbung
Weiter nach der Werbung
Werbung