Saarbrücken: Das wurde aber auch Zeit! Seit Monaten müssen Läden, die nicht hauptsächlich Lebensmittel, Drogerieartikel oder Medizinprodukte verkaufen, coronabedingt ihre Pforten schließen. Viele kleine Geschäfte drängt das an den Rand ihrer Existenz. Gleichzeitig dürfen die großen Supermärkte und Drogerien aber die gleichen Produkte verkaufen! Damit die Großen nicht noch Profit aus der schrecklichen Situation der Kleinen schlagen, hatten Handel und Politik eigentlich vereinbart, dass nicht mehr groß Werbung für sogenannte Non-Food-Artikel in den Prospekten der Händler gemacht werden.
Aber mehrfach wurde sich nicht daran gehalten. Jüngstes Beispiel: Während Floristen nicht öffnen dürfen, gab es zahlreiche große Geschäfte, die zum Valentinstag ihr Blumenangebot im Werbeblättchen präsentierten. Damit ist jetzt Schluss! Als erstes Bundesland wird das Saarland ein Werbeverbot beschließen für Produkte, die nicht zum täglichen Bedarf oder zur Grundversorgung gehören.
Es soll für alle Handelsbetriebe gelten, die nach dem Schwerpunktprinzip während des Lockdowns ohne Einschränkungen ihr Warensortiment anbieten können. Das Verbot soll am Dienstag im Ministerrat beschlossen werden, in Kraft tritt das Verbot dann am 22. Februar. Saar-Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD): „Die freiwillige Selbstverpflichtung hat nicht bei allen zu einem Umdenken geführt – viele Geschäfte und Warenhäuser, die nach dem Schwerpunktprinzip weiter öffnen dürfen, haben auch in den vergangenen Tagen nicht auf teilweise umfangreiche Werbemaßnahmen verzichtet.
Das führt nicht nur zu größeren Kundenströmen, während unser drängendstes Ziel noch immer lautet, Kontakte zu vermeiden. Es ist auch unsolidarisch den Fachgeschäften gegenüber, die zurzeit geschlossen bleiben müssen.“ Warenhäuser, die dennoch für ihr Angebot werben, müssen voraussichtlich mit einem Bußgeld zwischen 1.000 und 10.000 Euro rechnen. Einzelhändler, die zurzeit geschlossen sind, dürfen weiterhin ihr Angebot im Rahmen von Click-and-Collect anbieten und bewerben.