Saarbrücken: Weil in der letzten Zeit immer wieder Impfpässe mit gefälschten Corona-Impfungen aufgefallen sind, gilt im Saarland seit Anfang des Monats nur noch der digitale Impfnachweis, nicht mehr der Papierpass. Den digitalen Impfnachweis erhält man, indem man für jede erfolgte Impfung ein Impfzertifikat mit einem QR-Code beispielsweise in eine Handy-App überträgt.
Mittlerweile bekommt man die ausgedruckten Zertifikate mit den notwendigen QR-Codes direkt bei der Impfung, etwa beim Arzt oder im Impfzentrum. Doch es ist auch möglich, mit einem Impfpass in eine Apotheke zu gehen und sich dort die für den digitalen Impfnachweis nötigen Zertifikate erstellen zu lassen. Das ist eine Schwachstelle im System:
Menschen mit gefälschtem Impfpass könnten sich in der Apotheke echte Impfzertifikate erstellen lassen. Die Apotheken prüfen die eingereichten Impfpässe sorgfältig und können so oft Fälschungen mit bloßem Auge erkennen. Ab dem heutigen Mittwoch können die Apotheker auch eine neue Funktion zur Chargenprüfung nutzen, um Fälschungen noch sicherer ausfindig zu machen.
Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands, erklärt: „Bisher konnten nur Identitäts-, Vollständigkeits- und Plausibilitätschecks vorgenommen werden. Mit der Chargenprüfung steht den Apotheken nun ein weiteres wirksames Instrument zur Verfügung, um Kriminelle und Urkundenfälscher zu stoppen. Wer Impfpässe fälscht oder einen gefälschten Impfpass nutzt, gefährdet nicht nur seine eigene Gesundheit, sondern bringt auch Verwandte, Freunde, Nachbarn und Kollegen in Gefahr. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat und bremst die Gesellschaft im Kampf gegen die Pandemie.“
Außerdem können Apotheken vor dem Ausstellen eines Zertifikats eine sogenannte Schweigepflichtentbindung von den Kunden verlangen, die von Apothekerkammer zur Verfügung gestellt wird. Kommen dann Zweifel an der Echtheit des Impfpasses auf, kann die Apotheke die Strafverfolgungsbehörden einschalten.