Stuttgart: Im Saarland ist nach der aktuellen Corona-Verordnung überall dort, wo die Bundesnotbremse nicht greift, lediglich der Betrieb der Außengastronomie möglich. Das macht bei den aktuellen Wetterbedingungen leider überhaupt keinen Spaß, entsprechend schlecht werden die wenigen Angebote genutzt, die die Saar-Gastronomie derzeit fürs Draußensitzen macht. In Baden-Württemberg ist das seit dem heutigen Samstag anders. In dem Bundesland herrscht derzeit eine Inzidenz von 107,1 (im Vergleich dazu: Im Saarland liegt der Wert landesweit bei 90,5).
Aber in baden-württembergischen Stadtkreisen und Landkreisen, in denen die Bundesnotbremse nicht mehr gilt, die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen also unter 100 liegt, darf nun neben der Außengastronomie auch die Innengastronomie wieder aufmachen! Öffnungsstufe 1 wird das dort genannt: Restaurants, Bars und Kneipen dürfen abends bis 21 Uhr ihre Gäste bewirten. Natürlich gelten auch hier gewisse Regeln. So herrscht abseits des Sitzplatzes die Maskenpflicht, außerdem werden die Kontaktdaten aufgenommen.
In allen Einrichtungen sind Obergrenzen der zulässigen Teilnehmerzahl vorgesehen. Und: Der Zutritt ist nur für Personen mit einem Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis möglich. Für reiselustige Saarländer heißt das: Mit seinem Impfpass oder einem negativen Schnelltest kann man einen Abstecher in das schöne Baden-Württemberg machen. Beispielsweise nach Heidelberg. Dort gibt es nicht nur eine sehenswerte Altstadt, sondern auch eine Inzidenz von stabil unter 100, derzeit liegt sie bei 47,1.
Für die Anreise mit dem Auto braucht man vom Mittelpunkt des Saarlands aus gerechnet, etwa anderthalb Stunden. Wichtig: Wer in einem Landreis wohnt, in dem die Bundesnotbremse gilt, muss um 22 Uhr wieder daheim sein. Auch Durchfahren von Landkreisen mit Notbremse ist nach 22 Uhr verboten. Einem schicken Mittagessen oder frühen Abendessen steht aber dennoch nichts im Wege.