Auch für Saarländer: Luxemburg öffnet ab Sonntag die Innengastronomie

Luxemburg: Ab übermorgen dürfen im benachbarten Luxemburg Restaurants, Bars und Kneipen nicht nur die Außenbereiche, sondern nach fast einem halben Jahr auch wieder die Innengastronomie öffnen. Denn ab Sonntag lockert das Großherzogtum seine Corona-Regeln. Die Einreise nach Luxemburg und die Rückreise nach Deutschland sind für Saarländer bei einer Aufenthaltsdauer unter 24 Stunden problemlos möglich. Weil die Inzidenz bei unseren Nachbarn derzeit bei etwa 140 liegt, sind die Öffnungsschritte nicht ohne Auflagen möglich.

So dürfen die Restaurant-Gäste mit höchstens vier Personen an einem Tisch sitzen. Dabei spielt es keine Rolle, aus wie vielen Haushalten die Menschen stammen. Es können sich also theoretisch vier Personen aus vier verschiedenen Haushalten treffen. Ab 22 Uhr muss die Gastronomie den Betrieb einstellen und ab Mitternacht gilt im Großherzogtum eine Ausgangssperre, bis dahin muss man das Land wieder verlassen haben. Wer im Saarland in einem Gebiet wohnt, wo die Bundesnotbremse gilt, muss natürlich schon um 22 Uhr daheim angekommen sein.

Außerdem müssen alle, die ins Restaurant wollen, einen negativen Corona-Test vorweisen. Im Außenbereich bracht man keinen. Der Test kann ein PCR-Test sein, der nicht älter sein darf als 72 Stunden. Möglich sind aber auch Selbsttests und Antigen-Schnelltests. Letztere müssen in Luxemburg zertifiziert sein. Das ist beispielsweise der Fall bei Selbsttests von Aesku.Rapid, die in Deutschland bei Aldi angeboten werden.

Zertifizierte Antigen-Schnelltests können ab dem 12. Mai in luxemburgischen Apotheken durchgeführt werden, die Kosten muss man selbst tragen. Positive Testergebnisse werden sofort an die luxemburgische Gesundheitsbehörde gemeldet. Ob die Daten auch an die Behörden in der Bundesrepublik weitergegeben werden, ist nicht bekannt. Geimpfte und Genesene müssen zum Besuch der Gastronomie ebenfalls einen Test vorweisen. Erleichterungen soll es für diese Menschen erst geben, wenn ein europaweit einheitliches Impfzertifikat vorliegt.