Auch in Saar-Baumärkten gilt ab heute Testpflicht – es sei denn, ihr habt einen Gewerbeschein

Saarbrücken: Wieder einmal sorgen irre Corona-Regeln für Wirrwarr im Saarland. Diesmal geht es um die Baumärkte. Sie waren im ersten Lockdown bundesweit geschlossen, während die Politik ihnen im Heimwerkerland Saarland lebensnotwendige Eigenschaften zusprach und die Märkte offen ließ. Im zweiten Lockdown dann waren auch bei uns die Baumärkte von den Schließungen des Einzelhandels betroffen. Privatkunden konnten nur per Click und Collect Baumaterial bestellen und vor Ort abholen. Für alle mit einem Gewerbeschein dagegen war ein Besuch im Baumarkt nach wie vor ohne Probleme möglich.

Seit heute nun gilt im Saarland-Modell die Alarmstufe gelb. Baumärkte bleiben zwar, ebenso wie der übrige Einzelhandel, für Besucher geöffnet. Allerdings muss man nun einen negativen Corona-Test am Eingang vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Oder aber man zeigt einfach seinen Gewerbeschein vor. Dann ist es nämlich egal, ob man einen negativen Corona-Test gemacht hat!

Denn die Alarmstufe gelb mit erweiterten Testpflichten gilt, wie die Corona-Verordnungen zuvor auch schon, nur für Endverbraucher. Eine Befragung an den Einlässen mehrerer Baumärkte im Saarland am heutigen Montag bestätigt das: An allen getesteten Baumärkten kommt man mit einem Gewerbeschein rein, einen Corona-Test muss man in diesem Fall nicht vorweisen. Wer sich strikt gegen die Testpflicht sträubt und das auf die Spitze treiben will, der kann theoretisch ein Gewerbe anmelden, nur um keinen Corona-Test im Baumarkt machen zu müssen.

In der Landeshauptstadt Saarbrücken kostet das bei einer Einzelunternehmung zum Beispiel 45 Euro. Dabei muss man einen gültigen Personalausweis vorlegen. Achtung: Ihr bekommt irgendwann einen Fragebogen vom Finanzamt. Außerdem müsst ihr euch bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Und: Wer ein Gewerbe in bestimmten Bereichen anmelden möchte, muss sich mit weiterer Bürokratie herumschlagen. Dann kann je nach Betätigung beispielsweise eine Eintragung in die Handwerksrolle, eine Maklererlaubnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis gefordert werden. Für den Besuch im Baumarkt ist aber völlig egal, welches Gewerbe man betreibt.