Dillingen: Wenn im Zusammenhang mit einem Polizeieinsatz ein Mensch ums Leben kommt, berichten die Behörden deutschlandweit fast immer und sehr zeitnah von selbst darüber, um den Eindruck zu vermeiden, dass etwas vertuscht werden soll. So hat es in diesem Monat etwa in Mannheim zwei Polizeieinsätze gegeben, in deren Folge ein Mensch verstorben ist. Immer haben die dortigen Behörden, ohne danach gefragt werden zu müssen, transparent die Öffentlichkeit über die Todesfälle informiert.
Im Saarland ist das anders. Dort ist ein festgenommener Mann am Donnerstag in einem Krankenhaus verstorben, nachdem er zuvor auf einer Polizeiwache leblos zusammengebrochen ist. Bis jetzt haben weder Polizei noch die Staatsanwaltschaft oder die zuständigen Ministerien den Tod des Mannes von sich aus publik gemacht. Erst auf Nachfrage ist der tödliche Ausgang des Vorfalls eingeräumt worden.
Öffentlich berichtet hat die Polizei lediglich über die Vorgeschichte: Demnach haben die Beamten den Mann am Dienstag in seiner Wohnung in Dillingen aufgesucht, weil er als Verdächtiger einer Sachbeschädigung infrage gekommen ist. Der 36-Jährige hat den Behördenangaben zufolge die Einsatzkräfte in dem Mehrfamilienhaus körperlich angegriffen und drei von ihnen dabei verletzt.
Schließlich hat man den Dillinger mit körperlicher Gewalt zu Boden gebracht und ihm Handfesseln angelegt. Danach ist der 36-Jährige zur Polizeiinspektion Saarlouis gefahren und dort ins Polizeigewahrsam verbracht worden. In der Arrestzelle ist er dann kollabiert. Ob dabei Polizeibeamte anwesend gewesen sind und der medizinische Notfall sofort oder erst nach einiger Zeit bemerkt worden ist, teilt die Behörde nicht mit.
Der alarmierte Rettungsdienst hat es geschafft, den klinisch toten Mann zurück ins Leben zu holen. Er ist anschließend in eine Saarlouiser Klinik transportiert worden. Ob es sich dabei um ein Krankenhaus der Maximalversorgung handelt, ist nicht bekannt. In der Einrichtung ist der Dillinger dann schließlich verstorben. Die Staatsanwaltschaft hat, wie sie auf Nachfrage mitteilt, ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet.