Auf Drogen mit Kindern unterwegs, KO-Tropfen auf Partys: Halloween-Bilanz der Saar-Polizei

Saarbrücken: Während Halloween hatte die Saar-Polizei in diesem Jahr viel zu tun. Nicht nur nach einem versuchten Raubüberfall zweier Kostümierter auf einen Taxifahrer in Nonnweiler (wir berichteten) mussten die Beamten tätig werden, im ganzen Saarland kam es zu Polizeieinsätzen. In St. Wendel gab es mehrere Schlägereien, unter anderem in der Nähe einer dortigen Diskothek. Bei diesem Vorfall wurde ein Unbeteiligter angegriffen und im Gesicht verletzt, der anderen Opfern nur helfen wollte.

Im Bereich der Polizeiinspektion Nordsaarland kam es unter anderem zum Verdacht auf Verabreichung von KO-Tropfen auf mehreren Partys. Zudem kam es wie in St. Wendel zu mehreren Bedrohungen und Körperverletzungsdelikten. Auch der Verkehrsdienst West war in der Halloween-Nacht zu Kontrollen in Dillingen, Schmelz und Merzig unterwegs. Dabei wurden zahlreiche Strafverfahren eingeleitet.

Unmittelbar vor einer Kontrollstelle in der Dillinger Konrad-Adenauer-Allee wendete ein Mann sein Auto und flüchtete vor der Polizei. Er konnte in Beckingen gestellt und kontrolliert werden. Der 35-jährige Mann hatte ein zweijähriges Kind auf dem Beifahrersitz! Es stellte sich heraus, dass er seit acht Jahren keinen Führerschein mehr hat und unter dem Einfluss berauschender Mittel stand. Auch an einem Kontrollpunkt in Schmelz stoppten die Einsatzkräfte einen Wagen, dessen Fahrerin unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand.

Im Auto der Familie saß unter anderem ein fünfjähriges Kind. In beiden Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt, es wurden Blutentnahmen angeordnet und die zuständigen Jugendämter wurden informiert. In Merzig stoppte die Verkehrspolizei zwei 31 und 34 Jahre alte Fahrer ohne Fahrerlaubnis.

Die vorgezeigten syrischen und irakischen Führerscheine waren nicht mehr gültig, beide mussten ihre Autos stehen lassen. Einem 28-jährigen Schweden, der unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln am Steuer eines Autos saß, wurde ebenfalls die Weiterfahrt untersagt.