Ausgangssperre im Saarland: Was ihr jetzt noch dürft und was nicht

Saarbrücken: Wie erwartet hat die saarländische Landesregierung am heutigen Freitagabend eine Ausgangssperre verhängt. Das Haus verlassen darf man nur noch in ganz bestimmten Fällen. Die Sperre fällt allerdings weit weniger hart aus als in anderen Ländern wie Frankreich und auch weniger hart als die Regelungen in Bayern, die ebenfalls heute verkündet worden sind. Im Wortlaut ist die Allgemeinverfügung momentan leider noch nicht verfügbar. Aber klar sind bereits jetzt folgende Punkte:

  • Die Bewirtung in Restaurants ist seit heute Abend 18 Uhr verboten. Es sind jetzt nur noch Essen zum Mitnehmen, Drive-Ins und Lieferservice erlaubt.

Das Verlassen des Hauses oder des eigenen Grundstücks ist ab heute Nacht um Mitternacht ebenfalls verboten. Der eigene Balkon, Garten oder Vorgarten darf aber genutzt werden. Wer das Haus verlassen will, braucht einen triftigen Grund. Raus darf man unter anderem:

  • zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten und um zur Arbeit zu fahren, außer bei Grenzpendlern wird dabei kein Schreiben des Arbeitgebers oder eine Genehmigung gebraucht
  • aus medizinischen Gründen, zum Beispiel Arztbesuch, Blutspenden, Apothekenbesuch, Psycho- und Physiotherapeuten
  • zur Versorgung von Tieren, zum Beispiel Gassigehen mit dem Hund, Pferde auf der Koppel versorgen, Tierarztbesuch, einkaufen beim Tierbedarfshandel
  • zur eigenen Versorgung etwa im Lebensmittelhandel, im Baumarkt, in Getränkemärkten, bei Post- und Paketdiensten, in Drogerien, Sanitätshäusern, Optikern, Hörgeräteakustikern, bei Banken und Geldautomaten, Tankstellen, Autowerkstätten und Reinigungen
  • zur Abgabe von Briefwahlunterlagen
  • zum Besuch des Lebenspartners, wenn man nicht zusammen wohnt
  • zur Wahrnehmung des Sorgerechts, zum Beispiel das Abholen oder Bringen der Kinder zum Ex-Partner
  • um Alte, Kranke oder Menschen mit Einschränkungen zu besuchen oder zu versorgen
  • zur Begleitung Sterbender
  • zu Beerdigungen im engsten Familienkreis
  • für Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings nur alleine oder mit den Menschen, mit denen ihr in einem Haushalt lebt

Nicht erlaubt wird das Besuchen von sonstigen Dienstleistungen wie dem Friseur oder dem Nagelstudio. Die neuen Regeln gelten zunächst für zwei Wochen. Zuwiderhandlungen stellen eine Straftat dar, es drohen Gefängnisstrafen oder Geldstrafen bis 25.000 Euro. Nach Angaben von Ministerpräsident Tobias Hans werden die Behörden im Saarland Verstößen auch nachgehen.