Saarbrücken: Am heutigen Samstag hat die Gesundheitsministerkonferenz getagt, bei der sich alle Gesundheits-Chefs der Bundesländer mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) besprochen haben. Großes Thema im Rahmen der Corona-Bekämpfung dabei: die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Nach umfassenden Diskussionen haben sich letztlich alle Länder einstimmig auf einen Beschluss zu diesem Thema geeinigt:
Sie beauftragen darin den Bund, bisher noch ungeklärte Probleme bei der Umsetzung der Impfpflicht zu lösen. Saar-Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) erklärt: „Die einrichtungsbezogene Impfpflicht stellt eine wichtige Schutzmaßnahme für Patientinnen und Patienten sowie für die Beschäftigten dar. Dazu haben wir heute den Bundesgesundheitsminister beauftragt, unverzüglich alle offenen Fragen zu klären, die den Gesundheitsämtern bei der Ausübung ihres Ermessensspielraums im Sinne eines bundeseinheitlichen Vollzugs helfen sollen.
Insbesondere muss klar sein, welche Personen in welchen Berufen unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht fallen und darüber hinaus, welche Grenzen der Anwendungsbereich im Bereich ‚vergleichbare Einrichtungen‘ hat. Zur erfolgreichen Umsetzung müssen wir den Bürgerinnen und Bürgern klar benennen können, wen es betrifft und wen nicht. Es ist klar, dass es einige Zeit dauern wird, bis gegebenenfalls erforderlichen Betretungs- oder Tätigkeitsverbote rechtssicher angeordnet und sanktioniert werden können, daher sollten der Bund in der Vorbereitung keine Zeit verlieren.“
Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht tritt ab dem 15. März in Kraft. Sie gilt unter anderem für das Personal von Pflege- und Seniorenheimen. Ungeimpftes Personal darf in diesen Einrichtungen dann nicht mehr eingestellt werden. Vor dem Stichtag bereits Beschäftigte müssen von den Betrieben an die Gesundheitsämter gemeldet werden. Die sollen dann Betretungsverbote für die Betroffenen aussprechen. Eine Lohnfortzahlung für die Ausgesperrten ist nicht vorgesehen.