Saarland: Der saarländische Ministerrat hat in der vergangenen Woche das Saar-Innenministerium dazu ermächtigt, eine Verordnung zu erlassen, die es den Kommunen erlaubt, eigene Waffenverbotszonen einzurichten. Innenminister Klaus Bouillon (CDU) begrüßt diese Entscheidung, denn „mit dem Verbot von Waffen an bestimmten öffentlichen Orten kann für mehr Sicherheit gesorgt werden“, so der Minister. Waffenverbotszonen ermöglichen es der Polizei, erhöhten Kontrolldruck zu schaffen.
Die kommunalen Ortspolizeibehörden sind mit der künftigen Verordnung in der Lage, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten selbst zu entscheiden, wo genau eine Verbotszone eingerichtet wird. Der Saarländische Städte- und Gemeindetag wird vor Erlass der Übertragungsverordnung beteiligt. Bouillon: „Solche Zonen sind ein weiteres nützliches Instrument für unsere Ordnungs- und Sicherheitsbehörden.“
Die Einhaltung eines Verbots müsse dann aber auch durch gezielte Kontrollen, eine starke Präsenz der Ordnungsbehörden und gemeinsam mit der Polizei durchgesetzt werden, mahnt der Minister. In der Vergangenheit hatte die Bundespolizei mehrfach eine zeitweise Waffenverbotszone im Bereich um den Saarbrücker Hauptbahnhof eingerichtet. Die Behörde zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden.
Das Waffengesetz sieht vor, dass in besonderen, räumlich abgegrenzten öffentlichen Bereichen diese Waffenverbotszonen festgelegt werden können, wenn sich dort eine herausragende Kriminalitätsbelastung abzeichnet. Innerhalb einer Waffenverbotszone sind grundsätzlich Waffen wie Pfefferspray und waffenähnliche Gegenstände wie zum Beispiel Taschenmesser, Teppichmesser oder Küchenmesser verboten. Im Rahmen der Kontrolle entscheiden die Einsatzkräfte mit entsprechendem Fingerspitzengefühl im Einzelfall und nehmen auch auf Ausnahmeregelungen Rücksicht.