Bei uns Testpflicht, bei unseren Nachbarn nicht: Händler werfen Tobias Hans Wortbruch vor

Saarbrücken: Nachdem Saar-Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) die neusten Beschlüsse zur Lockerung der Corona-Maßnahmen bekannt gegeben hat (wir berichteten), zeigt sich der Verein für Handel und Gewerbe Saarbrücken bestürzt. In einem Offenen Brief an den Ministerpräsidenten erklärt der Wirtschaftsverein: Die „Beschlüsse zur Lockerung sind für den saarländischen und insbesondere den Saarbrücker Einzelhandel eine Katastrophe!“ Der Grund: Das Festhalten am Saarland-Modell, das vor allem auf flächendeckende Tests setzt:

„Wir verlieren seit Tagen saarländische Kunden an Rheinland-Pfalz und Luxemburg, da dort der Einkauf in den Geschäften ohne tagesaktuellen Test möglich ist. Darüber hinaus bleiben die Kunden aus den Gebieten mit testfreiem Shopping weg.“ Die saarländische Testpflicht in nicht lebensnotwendigen Läden von Modeboutiquen bis Baumärkten macht sich nach Angaben des Wirtschaftsverbands deutlich in den Kassen dieser Geschäfte bemerkbar:

„Wir haben derzeit Umsätze wie während des Lockdowns und sind von den Nachholkäufen durch die Beschlüsse der Landesregierung abgeschnitten.“ So lägen die Besucherzahlen aktuell etwa in Trier oder Koblenz sogar über denen der Vorjahre. In der Saarbrücker Bahnhofstraße dagegen gäbe es einen massiven Besucherrückgang von 60 Prozent. Die von der Landeshauptstadt aktuell wieder einmal verhängte Maskenpflicht in Teilen der Innenstadt sogar im Freien dürfte ebenfalls zur schwierigen Situation der Händler beitragen.

Der Verein für Handel und Gewerbe spricht Hans gegenüber ganz direkt von Wortbruch: Gegenüber dem Handelsverband Saarland „wurde zu Beginn des Jahres das Versprechen gegeben, dass wir zu gleichen Bedingungen öffnen dürfen, wie unsere Kollegen in Rheinland-Pfalz, um Shopping Tourismus und erhöhte Mobilität zu vermeiden. Wir sind davon ausgegangen, dass dies mit dem aktuellen Beschluss umgesetzt wird und sind bitter enttäuscht worden.“ Die Händler fordern nun eine Anpassung der saarländischen Regeln an die von Rheinland-Pfalz.