Luxemburg: Während Frankreich in den harten Lockdown geht und im Saarland noch völlig unklar ist, ob die von Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) angekündigten Corona-Lockerungen tatsächlich nach Ostern kommen, ist eine Lockerung des Lockdowns im benachbarten Luxemburg seit dem heutigen Gründonnerstag beschlossene Sache. Nach einer mehrstündigen Debatte hat die Chamber, das ist die Abgeordnetenkammer im Großherzogtum, mehrheitlich für das neue Covid-Gesetz gestimmt.
Es enthält unter anderem die Möglichkeit für Restaurants, Kneipen und andere Wirte, die Außengastronomie zu öffnen. In einem sogenannten Vote séparé ist die Öffnung der Außengastronomie mit 58 Stimmen bei nur zwei Gegenstimmen fast einstimmig beschlossen worden. Für die übrigen Teile des Covid-Gesetzes, das unter anderem die Verlängerung der bisherigen Corona-Maßnahmen enthält, ist die Mehrheit dagegen mit 31 Ja-Stimmen zu 29 Nein-Stimmen denkbar knapp im Parlament ausgefallen.
Aber immerhin entscheidet im Großherzogtum das gewählte Parlament über die Maßnahmen – anders als im Saarland, wo allein die Regierungsparteien mithilfe von Verordnungen entscheiden, welche Beschränkungen und Verbote den Bürgern auferlegt werden. Und das sind die Regeln für einen Restaurantbesuch in Luxemburg, der ab 7. April wieder möglich sein wird: Wenn nur Menschen aus einem Haushalt ausgehen, gibt es keine Personenbeschränkung.
Treffen sich aber Menschen aus verschiedenen Haushalten, dürfen es nur zwei Personen sein. Essen und Trinken darf nur an Sitzplätzen angeboten werden, Stehtische und Thekenbetrieb sind verboten. Nur am eigenen Platz darf der Mundschutz abgenommen werden. Und zwischen den Tischen gilt ein Mindestabstand von anderthalb Metern. Eine Kontaktnachverfolgung, sei es durch Zettel oder per App, gibt es nicht. Auch ein Test wird nicht benötigt. Wie lange die Gastronomen abends öffnen dürfen, ist noch unklar. Eine abendliche Ausgangssperre diskutiert das Parlament derzeit noch. Zwischen Luxemburg und dem Saarland finden keine Grenzkontrollen statt. Es bestehen auf dem Landweg keine Einschränkungen bei der Einreise, auch keine Quarantänevorschriften.