BKA nimmt Syrer in Zweibrücken fest, der für Folterung von tausenden verantwotlich gemacht wird

Zweibrücken: Im rheinland-pfälzischen Zweibrücken, das direkt an die saarländischen Städte Homburg und Blieskastel grenzt, haben Beamte des Bundeskriminalamts einen 42 Jahre alten Mann festgenommen. Der syrische Staatsbürger steht im Verdacht, in seiner Heimat für den Geheimdienst gearbeitet zu haben und dabei Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft soll der Verdächtige die Folterung von mindestens 2 000 Menschen möglich gemacht und außerdem dabei geholfen haben, zwei Menschen in Syrien zu töten. Das wirft der Generalbundesanwalt dem Mann vor: Er gehörte in Syrien einer Einheit des syrischen Geheimdienstes an, deren Aufgabe es war, Oppositionelle und Gegner der Regierung brutal zu unterdrücken.

Dabei wurde er unter anderem im Jahr 2011 an einem Kontrollposten in der Nähe der Hauptstadt Damaskus eingeteilt, wo täglich rund 100 Menschen festgenommen, in ein Gefängnis gebracht und gefoltert worden sind. Auch beim Stürmen von Häusern und Wohnungen oppositioneller Syrer war er dabei. Im Herbst 2011 verfolgte der Mann mit seiner Einheit oppositionelle Demonstranten und brachte sie ins Gefängnis.

Soweit die Vorwürfe des Generalbundesanwalts. Im Jahr 2012 verlässt der 42-Jährige seine Heimat und kommt 2015 oder 2018 getarnt als Flüchtling nach Deutschland. Er und seine Familie werden in Zweibrücken untergebracht, wo der 42-Jährige bis zu seiner Festnahme unauffällig als Asylbewerber lebt. Wie die Behörden ihm nun auf die Spur gekommen sind, ist unklar.

Bekannt ist aber, dass im Zusammenhang mit dem Mann ein weiterer Verdächtiger in Berlin und einer in Paris festgenommen worden sind. Der Fall ist der erste, in dem deutsche Behörden wegen Verbrechen im syrischen Bürgerkrieg gegen Mitarbeiter der Regierung ermitteln. Eigentlich werden unsere Behörden nur im Ausland tätig, wenn es deutsche Täter oder Opfer gibt. Allerdings können bestimmte Völkerrechtsverbrechen auch von deutschen Behörden verfolgt werden, wenn der Täter sonst straffrei bleiben würde.