Saarbrücken: Saar-Innenminister Klaus Bouillon (CDU) hat sich am heutigen Freitag zum Zugriff der saarländischen Polizei auf Corona-Gästelisten geäußert, wie sie etwa in Restaurants ober im Massagesalon geführt werden müssen. Der 72-Jährige: „Wir nehmen die Bedenken der Öffentlichkeit gegen die Verwertung der ‚Corona-Gästelisten‘ durch die Polizei sehr ernst.
Wir versichern aber, dass diese Nutzung zur Aufklärung von Straftaten rechtmäßig ist, und die Strafverfolgungsbehörden sich ihrer Verantwortung im Umgang mit den Daten bewusst sind. Würden die Strafverfolgungsbehörden von der gesetzlich zulässigen Nutzung der Daten im Einzelfall keinen Gebrauch machen, würden sie ihrem gesetzlichen Auftrag nicht gerecht und Straftaten blieben unaufgeklärt.“ Der Minister weiter:
„Es ist natürlich richtig, dass die Verordnung zur Bekämpfung der Coronapandemie (…) eine Zweckbindung dieser Daten vorsieht, nämlich die ausschließliche Übermittlung an die Gesundheitsämter zur Kontaktverfolgung. Diese Zweckbindung dient dem Schutz vor Missbrauch der Daten, beispielsweise durch kommerzielle Verwertung für Werbemaßnahmen. Eine Nutzung als Beweismittel bei der Verfolgung von Straftaten hindert dies nicht. Die Zulässigkeit der Beweisgewinnung richtet sich ausschließlich nach der Strafprozessordnung als Bundesgesetz.“
Rechtlich steht Bouillon damit natürlich auf der richtigen Seite. Kritiker werfen dem Polizeizugriff auf die Listen jedoch vor, dass dadurch noch mehr Menschen als ohnehin schon gefälschte Daten eintragen werden. Wenn die Listen dann für ihren eigentlichen Zweck verwendet werden sollen, nämlich zur Nachverfolgung von Infektionsketten bei einem Corona-Ausbruch, könnten die mit jeder Menge Fake-Namen gefüllten Listen ziemlich wertlos sein und das Virus könnte sich mehr oder weniger ungehindert ausbreiten. Zu diesem Aspekt äußert sich der Minister in seiner Stellungnahme nicht.