Bundesregierung plant offenbar weitreichende Corona-Lockerungen

Berlin/Saarbrücken: Am Mittwoch wollen die Ministerpräsidenten der Bundesländer zusammen mit der Bundesregierung über die Maßnahmen im Umgang mit der Corona-Pandemie beraten und schon jetzt ist eine mögliche Beschlussvorlage durchgesickert. Danach sollen die Maßnahmen in drei Stufen gelockert werden. Dem Papier zufolge soll in einem ersten Schritt der Zugang zum Einzelhandel wieder ohne Kontrollen möglich sein, im Saarland ist das jetzt schon so.

Bei privaten Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen sollen bis zu 20 Personen erlaubt sein. Ab 4. März soll es dann zusätzliche Lockerungen für die Gastronomie geben und auch Clubs und Diskotheken sollen wieder öffnen dürfen. Bei Großveranstaltungen soll die Zahl der erlaubten Zuschauer erhöht werden auf maximal 25.000.

Ab 20. März sollen dann „alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen“ wegfallen, darunter die Pflicht zum Homeoffice. An bestimmten „niedrigschwelligen Basisschutzmaßnahmen“ soll wohl festgehalten werden. Dazu gehört auch das Tragen von Mund-Nasen-Schutz in vielen Bereichen. So soll im öffentlichen Personennahverkehr und in öffentlich zugänglichen Innenräumen die Maske weiter Pflicht bleiben.

Was die einrichtungsbezogene Impfpflicht betrifft, die eigentlich ab dem 16. März gilt, weist die Beschlussvorlage darauf hin, dass es bei der Umsetzung einen Ermessensspielraum für die Gesundheitsämter gibt. Ein Betretungsverbot für ungeimpftes Personal ist demnach nicht zwingend vorgeschrieben, aber möglich.

In dem Entwurf wird davon ausgegangen, dass „es nicht sofort flächendeckend automatisch zu derartigen Betretungsverboten kommen“ wird. Offenbar hat das Kanzleramt, das den Drei-Stufen-Plan zusammengestellt hat, seine Strategie bisher nur mit wenigen Bundesländern abgestimmt. Deshalb kann es gut sein, dass die Beschlussvorlage bis Mittwoch noch geändert oder ergänzt wird.