Berlin: Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am heutigen Freitag mit einer Mehrheit für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes gestimmt. Die Änderungen sehen weitreichende Lockerungen in ganz Deutschland im Umgang mit der Corona-Pandemie vor. Eine wichtige Maßnahme ist die neue Regelung der Maskenpflicht:
Beispielsweise in Geschäften und in den Schulen soll sie zukünftig nicht mehr gelten. Ein Basisschutz mit Masken- und Testvorschriften für besonders gefährdete Einrichtungen, etwa Altenheime und Krankenhäuser, soll aber bestehen bleiben. Auch in Bussen und Bahnen des öffentlichen Personennahverkehrs soll es weiterhin eine Maskenpflicht geben.
Für sogenannte Hotspots sollen die Länder schärfere Vorgaben bei Maskenpflicht, Abstands- und Hygieneregeln sowie 2G- und 3G-Regeln umsetzen dürfen. Als Hotspot sollen Regionen gelten, in denen sich eine neue Virusvariante ausbreitet oder wo eine Überlastung des Gesundheitswesens durch hohe Inzidenzen droht.
Die Bundesländer erhalten zudem die Möglichkeit, in einer Übergangsphase bis höchstens 2. April die bisherigen, strengeren Maßnahmen weiter umzusetzen. Davon wollen viele Länderchefs Gebrauch machen, sodass die Maskenpflicht wohl noch den ganzen März hindurch in den meisten Ländern beibehalten wird. Während die Abgeordneten von SPD, Grünen und FDP geschlossen für die Corona-Lockerungen gestimmt haben, haben alle anderen Parteien dies abgelehnt.
388 Bundestagsabgeordnete haben für die Neuregelung gestimmt, 277 haben sie abgelehnt, 2 Abgeordnete haben sich ihrer Stimme enthalten. Die neuen Maßnahmen müssen nun noch vom Bundesrat abgesegnet werden. Er will sich noch heute Nachmittag mit dem Thema befassen. Wie sich die Länder verhalten werden, ist derzeit noch nicht ganz klar. Das neue Gesetz soll voraussichtlich bis zum 23. September in Kraft bleiben.