Corona-Kontrollen in Saarlouiser Kneipen und Shisha-Bars

Saarlouis: In der Nacht auf den heutigen Samstag führen die Behörden Großkontrollen in Saarlouis durch, an denen sich Mitarbeiter der Stadt und des Landkreises, das Hauptzollamt, das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz sowie die Polizeiinspektion Saarlouis beteiligen. Schwerpunkt der Maßnahmen: Die Überwachung der Corona-Verordnung und des Nichtraucherschutzgesetzes. Kontrolliert werden Lokale in der Innenstadt und in den Stadtteilen Fraulautern und Roden, darunter neun Shisha-Bars überprüft.

In einer davon werden Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt: Die Abstandsregeln werden nicht eingehalten und statt Einwegschläuchen werden mehrfach verwendbare Schläuche für die Wasserpfeifen benutzt. Außerdem wird in fast allen Shisha-Bars der Nichtraucherschutz missachtet. Außerdem werden zahlreiche Verstöße gegen die Allgemeinverfügung „Shisha“ der Stadt Saarlouis festgestellt. Die schreibt unter anderem vor, wie die technische Ausstattung und die Belüftung in solchen Etablissements auszusehen hat.

In einer Bar stellt das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz eine Kohlenmonoxid-Konzentration fest, die dreimal so hoch ist wie erlaubt. Außerdem funktionieren in mehreren Bars die Kohlenmonoxid-Melder nicht und die vorgeschriebenen Feuerlöscher fehlen teilweise. Aufgrund von zahlreichen Verstößen muss eine Bar ihre Pforten schließen. Drei weitere Shisha-Bars dürfen weiterhin öffnen, aber bis zur Beseitigung der festgestellten Mängel darf dort keine Shisha mehr geraucht werden. Das Hauptzollamt stellt mehrere Verstöße gegen das Tabaksteuergesetz fest.

Es werden etwa 100 Kilo unversteuerter Wasserpfeifentabak sichergestellt. In drei Fällen gibt es Anhaltspunkte für Schwarzarbeit, in einem Fall für Unterschreitung des Mindestlohns und in drei Fällen für Leistungsbetrug. Nur eine einzige Shisha-Bar bleibt ohne jegliche Beanstandung. Bei den Kontrollen der Gaststätten in der Saarlouiser Altstadt stellen Polizei und Ordnungsamt zwei Verstöße gegen die Corona-Verordnung fest, außerdem wird ein Verfahren wegen Lärmbelästigung eingeleitet.