Saarbrücken: Die seit neustem geltenden verschärften Corona-Regeln, auch bekannt als „Lockdown light“, werden verlängert. Das ist das Ergebnis einer Videokonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten der Bundesländer vom gestrigen Mittwoch. Bis einschließlich 10. Januar gelten die Corona-Regeln nun, die unter anderem Restaurants und anderen gastronomischen Betrieben die Bewirtung von Kunden untersagt.
Damit gibt es keine Chance auf Restaurantbesuche zur Weihnachtszeit oder zwischen den Jahren. Saar-Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) erklärt die Verlängerung der Maßnahmen so: „Die Menschen erwarten bei allen regionalen Unterschieden, dass wir bundesweit vergleichbare Regelungen für den Umgang mit der Corona-Pandemie treffen. Was wir jetzt mit am dringendsten brauchen, ist Geschlossenheit: Je mehr wir mit einer Stimme sprechen, desto höher ist die Akzeptanz der Maßnahmen.
In der vergangenen Woche haben wir gemeinsam weitreichende und gute Beschlüsse gefasst, die uns – sofern das Infektionsgeschehen sich nicht signifikant ändert – sicher durch die nächsten Wochen und über den Jahreswechsel führen werden. Die Länder werden die Maßnahmen bis zum 10. Januar 2021 verlängern und Anfang des kommenden Jahres wieder gemeinsam mit dem Bund beraten und anhand der aktuellen Lage die Maßnahmen treffen, die zur Eindämmung der Pandemie notwendig sind.“
Bislang ist die Verlängerung der Maßnahmen noch nicht in saarländisches Recht umgesetzt. Die vom Lockdown betroffenen Unternehmen und Mitarbeiter will Tobias Hans nicht im Regen stehen lassen: „Zu den Maßnahmen gehört für uns Länder auch eine zügige und passgenaue Auszahlung der November- und Dezemberhilfen. Das haben wir beim Bund nochmals hinterlegt. Das versprochene Geld für Gastronomen, Hotelbetreiber und Soloselbständige muss nun schnell fließen.“