Landeshauptstadt Saarbrücken ordnet Mundschutz im Freien an

Saarbrücken: Trotz der von der Landesregierung verfügten Regelverschärfungen geht die Zahl der Corona-Infektionen bei uns nicht merklich zurück. Alleine in der Landeshauptstadt gibt es nach Angaben des Regionalverbands derzeit 549 Infizierte, Tendenz weiter steigend. Deshalb hat die Saarbrücker Stadtverwaltung am heutigen Freitag zur Eindämmung der Corona-Pandemie eine zusätzliche Maskenpflicht in der Saarbrücker City beschlossen.

Sie gilt schon ab dem morgigen Samstag. Dann wird die Maskenpflicht auf den Bereich der Saarbrücker Innenstadt ausgeweitet. Laut der saarländischen Corona-Verordnung werden die Ortspolizeibehörden dazu ermächtigt, eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf bestimmten, stark frequentierten öffentlichen Plätzen und Straßen anzuordnen. Das macht die Landeshauptstadt nun in Form einer Allgemeinverfügung.

Die Maskenpflicht in der Innenstadt gilt täglich von elf bis 19 Uhr, an Sonntagen und Feiertagen muss keine Maske getragen werden. In folgenden Fußgängerbereichen gilt die neue Verfügung:

  • In der Bahnhofstraße einschließlich der Fußgängerüberwege an den Ampelanlagen zur Viktoriastraße, zur Dudweilerstraße sowie zur Betzenstraße
  • In der Reichsstraße von der Einmündung zur Trierer Straße und Faktoreistraße über den Vorplatz der Europagalerie bis hin zur Saarbahn-Haltestelle am Hauptbahnhof

  • In der Kaltenbachstraße im Bereich zwischen der Kreuzung zur Bahnhofstraße und der Kreuzung zur Gerberstraße

Die Regelung schließt auch Kinder ab sechs Jahren mit ein. Jüngere Kinder brauchen in den genannten Bereichen keinen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Zunächst bleibt die Allgemeinverfügung gültig bis Sonntag, 13. Dezember (dritter Advent). Die landesweit geltenden Regelungen zur Maskenpflicht, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln oder an Bushaltestellen, werden durch die Saarbrücker Regelung nicht berührt und gelten weiterhin unverändert.