Saarlouis: Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat am heutigen Donnerstag dem Antrag der Betreiberin einer Prostitutionsstätte stattgegeben, die sich gegen das generelle Verbot der Erbringung sexueller Dienstleistungen und Ausübung des Prostitutionsgewerbes zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gewehrt hatte. Das bislang in der Corona-Verordnung verankerte komplette Verbot des Betriebs von Bordellen und ähnlichen Etablissements ist damit ab sofort außer Kraft gesetzt.
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