Corona-Verordnung: Saarland muss auf Alarmstufe gelb schalten

Saarbrücken: Gerade mal eine Woche nach der Einführung des Saarland-Modells muss die Corona-Ampel auf Alarmstufe gelb geschaltet werden. Derzeit gilt bei uns eine Corona-Verordnung, die der Ampelstufe grün entspricht: Beim Einkaufen im Einzelhandel, beim Nutzen von körpernahen Dienstleistungen mit Mundschutz, beim Besuch von Kinos, Theatern oder Museen sowie beim Unterricht in Fahrschulen braucht man derzeit keinen negativen Corona-Test.

Doch nach drei Tagen, an denen die Inzidenz den Wert von 100 überschreitet, tritt eine geänderte Verordnung in Kraft, die der Alarmstufe gelb entspricht. Dann braucht man für die oben beschriebenen Aktivitäten einen tagesaktuellen, negativen Corona-Test. Auch im Schulbetrieb gibt es dann, beginnend am 19. April, eine Testpflicht für Personal und Schüler oberhalb der Grundschulen. In den vergangenen beiden Tagen ist die Inzidenz bereits über 100 geklettert. Wer nachrechnet, dem wird klar:

Selbst wenn es am heutigen Sonntag keinen einzigen neuen Corona-Fall gibt, wird die Inzidenz trotzdem auch heute über 100 steigen. Das hängt damit zusammen, wie die Inzidenz berechnet wird: Es werden die neu aufgetretenen Corona-Infektionen der vergangenen sieben Tage zusammengerechnet. Dieser Wert wird dann durch die Anzahl der Einwohner geteilt, im Saarland sind das etwas weniger als eine Million Menschen. Der dabei errechnete Wert wird anschließend mit 100.000 multipliziert.

Schon, wenn man die neuen Corona-Fälle von Montag bis zum gestrigen Samstag zusammenzählt und damit die Inzidenz-Berechnung macht, kommt man auf einen Wert deutlich über 100. Am heutigen Abend will das Landeskabinett über das Umschalten der Corona-Ampel auf gelb entscheiden. Wenn sich die Regierung an die von ihr selbst beschlossene Corona-Verordnung hält, führt kein Weg an der Alarmstufe gelb vorbei. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie macht den Tag des Inkrafttretens im Amtsblatt des Saarlandes bekannt.