
Hanweiler/Kleinblittersdorf – Eine missachtete Grenzkontrolle könnte für einen 59-jährigen Autofahrer aus Irland erhebliche Konsequenzen haben. Der Mann soll sich am Dienstag (21. Juli 2026) einer Kontrolle der Bundespolizei entzogen und anschließend eine kurze Verfolgungsfahrt durch den Grenzraum bei Hanweiler geliefert haben. Die Fahrt endete schließlich mit einem Verkehrsunfall.
Nach Angaben der Bundespolizei waren der 59-Jährige und sein 52 Jahre alter Beifahrer in einem Peugeot am Grenzübergang Hanweiler aufgefallen. Bei der Überprüfung des Kennzeichens stellten die Beamten fest, dass gegen den Fahrer eine sogenannte Aufenthaltsermittlung im Zusammenhang mit einem Diebstahl vorlag. Daraufhin sollte das Fahrzeug kontrolliert werden.
Die Einsatzkräfte signalisierten dem Fahrer deutlich, anzuhalten. Der 59-Jährige soll diese Aufforderung jedoch ignoriert haben. In einem Kreisverkehr entschied er sich nach Darstellung der Bundespolizei offenbar dazu, der Kontrolle zu entkommen: Er fuhr in Richtung der deutsch-französischen Grenze davon und beschleunigte den Peugeot stark. Die Beamten nahmen unmittelbar die Verfolgung auf.
Die Flucht dauerte allerdings nicht lange. In Kleinblittersdorf musste der Peugeot-Fahrer aufgrund seiner Fahrweise einem abbiegenden Fahrzeug ausweichen. Dabei verlor er nach Angaben der Polizei die Kontrolle über seinen Wagen und krachte in einen Audi, der am Straßenrand geparkt war.
Die Bundespolizisten alarmierten daraufhin den Rettungsdienst. Sowohl der 59-jährige Fahrer als auch sein 52-jähriger Beifahrer waren nach dem Zusammenstoß ansprechbar. Nach Angaben der Bundespolizei blieben beide unverletzt. Die Landespolizei übernahm anschließend die Aufnahme des Verkehrsunfalls.
Für den Fahrer könnte der Vorfall dennoch teuer werden. Die Bundespolizeiinspektion Saarbrücken leitete gegen den irischen Staatsangehörigen ein Bußgeldverfahren ein, weil er sich beim Grenzübertritt der Kontrolle nicht unterzogen haben soll. Nach Angaben der Behörde kann hierfür eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.
Darüber hinaus steht ein weiterer, deutlich schwerwiegenderer Vorwurf im Raum. Gegen den 59-Jährigen besteht nach Angaben der Bundespolizei der Verdacht einer Straftat im Zusammenhang mit einem sogenannten verbotenen Kraftfahrzeugrennen. Ob und welche strafrechtlichen Konsequenzen daraus folgen, müssen die weiteren Ermittlungen klären.
