Wallerfangen/Saarlouis: Nach einem Brandstiftungsdelikt vom 20. Januar dieses Jahres in Wallerfangen führt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken derzeit ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des Verdachtes des versuchten Mordes gegen zwei Beschuldigte. In diesem Zusammenhang sind am gestrigen Donnerstag von Beamten des Landespolizeipräsidiums unter Führung des Dezernats für Branddelikte die Wohnungen der beiden Beschuldigten und ein Geschäftshaus im Landkreis Saarlouis durchsucht worden.
Dabei sind laut den Ermittlern diverse Gegenstände sichergestellt werden, die als mögliche Beweismittel in Betracht kommen. Nähere Angaben zu den beiden Beschuldigten, etwa zum Geschlecht oder ihrem Alter, teilt die Polizei aktuell nicht mit. Auch über ein mögliches Motiv für die Tat ist bislang nichts öffentlich bekannt geworden. So steht die Frage im Raum, in welcher Beziehung die beiden Verdächtigen zu den Eigentümern oder Bewohnern des Hauses stehen. Offensichtlich bleiben die beiden Beschuldigten erst einmal auf freiem Fuß, ein Haftbefehl ist nicht erlassen worden.
Bei dem Brandereignis im Januar ist glücklicherweise nur geringer Sachschaden entstanden, da das Feuer von der zwischenzeitlich verstorbenen Geschädigten frühzeitig entdeckt und selbst gelöscht worden war. Die Polizei prüft nun, ob ein Zusammenhang zwischen dem Tod der 75-jährigen Geschädigten und dem Brandstiftungsdelikt besteht. Die Seniorin ist damals bei dem Vorfall leicht verletzt worden. So oder so: Die Strafverfolgungsbehörden gehen in den letzten Jahren immer mehr dazu über, Brandstiftungen als Mord oder versuchten Mord zu bewerten, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Beispielsweise, wenn es sich bei dem in Brand gesetzten Objekt um ein Wohnhaus handelt, wenn zur Zeit der Brandlegung Menschen im Gebäude waren oder wenn die Taten zur Nachtzeit begangen wurden, sodass Menschen im Schlaf vom Feuer überrascht wurden und sich potentiell in Lebensgefahr befanden.