Saarlouis: Beim Oberverwaltungsgericht mit Sitz in Saarlouis ist am gestrigen Montagabend ein Eilantrag gegen die aktuelle Corona-Verordnung des Saarlands eingegangen. Unter dem Aktenzeichen 2 B 25/22 wehrt sich ein Friseursalonbetreiber Wolfgang Schwan aus Saarbrücken gegen die 2G-Plus-Regelung, die derzeit für die Kunden in Friseursalons gilt. Das heißt, es dürfen nur geimpfte oder genesene Kunden zum Friseur gehen.
Wer nicht geboostert ist, muss dabei sogar einen negativen Corona-Test vorweisen. Denn Friseure zählen zu den sogenannten körpernahen Dienstleistungen, die besonders harten Regeln unterworfen sind. Friseurunternehmer Schwan: „Wir wollen gerichtlich überprüfen lassen, ob die 2G-Plus-Regelung für die Inanspruchnahme von Friseurdienstleistungen rechtlich einwandfrei ist.“
Stephan Körner, Sprecher des Oberverwaltungsgerichts bestätigt den Eingang des Eilantrags: „Der Antragsteller sieht den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes verletzt.“ Der Friseur hat einen Rechtsanwalt aus Frankfurt mit der Vertretung seiner Interessen beauftragt. Der rechnet der Klage gute Chancen zu:
„Die durch die 2G-Plus-Regelung vorliegende Ungleichbehandlung ist nicht angemessen. Die beeinträchtigten Grundrechte der Friseure sowie der nicht geimpften oder genesenen Personen wurden nicht ausreichend gewichtet.“ Die 2G-Plus-Regelung führe zu erheblichen Umsatzverlusten bei den Friseuren, wodurch ein existenzbedrohender Schaden drohe. „Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Friseure ihre Betriebe in der Vergangenheit bereits mehrfach komplett schließen mussten, ist das nicht zumutbar.“
Wolfgang Schwan ist verzweifelt: „Für den Einzelhandel wurden die 2G-Beschränkungen erst kürzlich gelockert, auch für andere Handwerksbetriebe gibt es Erleichterungen. Nur wir Friseure bekommen keine Perspektive.“ Eine Entscheidung des Gerichts kann mehrere Wochen dauern. Es wird nachberichtet.