Wieder einmal Änderungen: Diese Corona-Regeln gelten im Saarland ab Freitag

Saarbrücken: Wieder einmal hat sich die saarländische Landesregierung bestehend aus CDU und SPD zusammengesetzt, um über die weiteren Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie zu beraten. Ergebnis: Die Corona-Verordnung wird wieder einmal geändert, die neue Verordnung tritt am Freitag in Kraft. Bei Veranstaltungen wird im Saarland wie in anderen Bundesländern eine Anpassung der zugelassenen Personenzahl bei Veranstaltungen vorgenommen.

Veranstaltungen bis 2.000 Besuchern unterliegen nun keiner Auslastungsbegrenzung. Das bedeutet, dass jeder Platz etwa in einem Stadion vergeben werden kann. Größere Veranstaltungen im Innenbereich dürfen mit maximal 30 Prozent der Kapazitäten ausgelastet werden, es gibt zudem eine Besucherobergrenze von maximal 4.000 Personen. Veranstaltungen im Außenbereich dürfen maximal zur Hälfte ausgelastet sein, hier dürfen sich maximal 10.000 Menschen treffen.

Bei der Absonderung von Kindern gibt es nun für die Kleinsten bereits ab einem Jahr die Möglichkeit zur Freitestung, weil die freiwilligen Testungen in Kitas und Krippen seit dieser Woche auch für Kinder ab einem Jahr zur Verfügung stehen. Diese Änderung bezieht sich ausschließlich auf den privaten Bereich, etwa, wenn ein Kind Kontaktperson innerhalb der Familie ist.

Ist das Kind Kontaktperson wegen eines Corona-Falls in einer Einrichtung, gilt verpflichtendes Testen statt Absonderung. Saar-Gesundheitsministerin Monika Bachmann erklärt: „Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die tägliche Zahl der Neuinfektionen wieder zu verringern.

Die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes waren und sind dafür wesentlich. Alle Saarländerinnen und Saarländer sind weiterhin gefordert, die Regelungen zu berücksichtigen und somit am gemeinsamen Erfolg gegen die steigenden Infektionszahlen mitzuwirken.“ Die neuen Regeln gelten vorerst bis 24. Februar.