Ensdorf/Neunkirchen/Saarbrücken: Eilentscheidung des saarländischen Oberverwaltungsgerichts in Saarlouis. Die Richter dort haben am heutigen Montag einem Eilantrag der Möbel Martin GmbH stattgegeben. Die Möbelhauskette, die im Saarland drei Filialen in Ensdorf, Saarbrücken und Neunkirchen betreibt, hatte zuvor gegen Teile der Corona-Beschränkungen der saarländischen Landesregierung einen Eilantrag bei Gericht eingereicht. Unter anderem ist es im Saarland seit Anfang der vergangenen Woche verboten, Geschäfte zu öffnen, deren Verkaufsfläche mehr als 800 Quadratmeter beträgt, wenn in diesen Läden nicht hauptsächlich lebensnotwendige Produkte verkauft werden.
Weiter nach der Werbung
Weiter nach der Werbung
Weiter nach der Werbung
Werbung