Saarbrücken: Am gestrigen Samstagnachmittag kommt es im Tedi in der Saarbrücker Bahnhofstraße zu einem Ladendiebstahl bei dem ein , erst acht Jahre altes, strafunmündiges Kind zum Begehen der Straftat missbraucht wird. Das Kind verlässt gegen 16 Uhr mehrfach das Ladengeschäft mit Einkaufstüten voller Waren. Die sind allerdings nicht bezahlt, sondern aus den Regalen gestohlen.
Nach derzeitigen Erkenntnissen der Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt stiehlt das Kind die Sachen nicht aus eigenem Antrieb heraus, sondern wird von den eigenen leiblichen Eltern als „Werkzeug“ missbraucht. Sie wollen die Schuldunfähigkeit ihres Kindes ausnutzen, um sich selbst zu bereichern. Die Eltern selbst sind bereits wegen Ladendiebstahls mehrfach kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten. Eine Kundin bemerkt die Tat und informiert die Angestellten über den Diebstahl.
Schließlich wird die Polizei gerufen und deckt die Tatbegehung auf. Allerdings hat die Polizei noch nicht mit der Kundin sprechen können, weil die wahrscheinlich vor Eintreffen der Beamten den Laden verlassen hat. Nach der Frau sucht die Polizei nun, weil sie als Zeugin für die weiteren Ermittlungen von besonderer Bedeutung ist! Die Kundin und alle weiteren Personen, die Angaben zur Tat machen können, werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt in Verbindung zu setzen. Ob das Kind nach der Aufdeckung der Tat bei seinen Eltern verbleiben darf, teilt die Polizei nicht mit.
Möglicherweise wird das zuständige Jugendamt des Regionalverbands Saarbrücken über den Vorfall informiert. Mit einer Anzeige müssen die Eltern in jedem Fall rechnen: Die Anstiftung zu einer Straftat ist im Strafgesetzbuch geregelt. Wer jemand anderen zum Begehen einer Straftat anstiftet, ist so zu bestrafen, als hätte er selbst die Tat mit begangen.
Hinweise: Polizeiinspektion in Saarbrücken-St. Johann, Karcherstraße 5, Telefon 06 81 / 9 32 10