Saarlouis: Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat am heutigen Montag den Eilantrag eines Polizeibeamten zurückgewiesen. Gegen den Mann, der bis vor Kurzem beim Kriminaldauerdienst tätig gewesen ist, ermittelt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken wegen des Verdachts des Diebstahls mit Waffen. Ihm wird vorgeworfen, während Ermittlungen in der Wohnung eines Verstorbenen 300 Euro aus dem Geldbeutel des Toten geklaut zu haben (wir berichteten).
Weil er dabei seine Dienstwaffe getragen hat, erwartet ihn eine deutlich höhere Strafe, als sie bei einfachem Diebstahl verhängt werden. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hat sein Dienstherr dem Beamten mit sofortiger Wirkung die Führung der Dienstgeschäfte verboten. Dagegen wehrt sich der mutmaßlich kriminelle Polizist nun rechtlich und hat mit einer einstweiligen Verfügung versucht, gegen seine Suspendierung vorzugehen. Das Verwaltungsgericht hat das Arbeitsverbot jetzt allerdings bestätigt.
Der Tatverdacht der Begehung eines Diebstahls mit Waffen rechtfertige ein solches Verbot, so die Richter am Verwaltungsgericht. Der Vorwurf sei als so schwerwiegend anzusehen, dass dem Dienstherrn eine weitere Ausübung der Dienstgeschäfte durch den Antragsteller bis zu einer abschließenden Klärung nicht zugemutet werden könne. Im Fall eines Verbleibs des Antragstellers im Dienst sei eine schwerwiegende Belastung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Beschuldigten und seinen Kollegen zu erwarten.
Durch das dem Mann vorgeworfene Verhalten, im Dienst einen Toten bestohlen zu haben, sei zudem das öffentliche Ansehen und Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei beeinträchtigt. Das Verbot sei geeignet, erforderlich und stehe auch nicht außer Verhältnis zur Schwere des dem Antragsteller vorgeworfenen Verhaltens und dem Grad der zu befürchtenden Unzuträglichkeiten. Gegen diese Entscheidung können alle Seiten nun innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einreichen.