Saarbrücken: Es sind schreckliche Szenen, die sich in diesem Haus im Saarbrücker Ortsteil Herrensohr abgespielt haben. Es ist der 13. September im vergangenen Jahr. Im Erdgeschoss des kleinen Zweifamilienhauses in der Brunnenstraße kommt es zu einem Streit zwischen Wolfgang S. und seiner 80 Jahre alten Mutter Irmgard in der gemeinsamen Wohnung. Die Seniorin wirft ihrem Sohn vor, nichts zu arbeiten und immer nur auf dem Sofa zu liegen.
Zum Ausrasten bringt den heute 58-Jährigen der Vorwurf seiner Mutter, dass er wohl niemals heiraten werde. Das ist für ihn zu viel. Er reißt die Witwe, die nach einer missglückten Operation querschnittsgelähmt ist, aus ihrem Rollstuhl. Am Boden liegend würgt er die Frau und sticht dann immer wieder auf die hilflose Seniorin ein, bis sie sich nicht mehr rührt. Als abends der Pflegedienst vorbeischaut, um die Frau zu versorgen, wimmelt er die Pflegerin ab. Am nächsten Morgen kommt der Pflegedienst noch einmal, doch niemand öffnet.
Daraufhin werden Rettungsdienst und Polizei alarmiert, dringen gewaltsam in die Wohnung ein. Sie finden die Mutter tot vor, der Sohn liegt auf der Couch und schläft. Den Polizeibeamten gegenüber erklärt Wolfgang S., dass er seine Mutter umgebracht hat. Auch im Prozess vor dem Landgericht in dieser Woche legt der Angeklagte ein Geständnis ab.
Die Staatsanwaltschaft fordert acht Jahre Haft und die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik, weil zu befürchten stehe, dass der leicht reizbare Wolfgang S. rückfällig werden könnte. Sein Verteidiger beantragt eine Haftstrafe von nicht mehr als vier Jahren, spricht sich ebenfalls für eine Unterbringung aus. Das Gericht geht von verminderter Schuldfähigkeit aus, folgt dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte wird zu acht Jahren Gefängnis wegen Totschlags und dauerhafter Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt verurteilt.