Saarbrücken: Keine zwei Wochen, nachdem die letzte Änderung der Corona-Regeln mit der Einführung des Saarland-Modells und einem Ampel-System beschlossen worden ist, ändert das Saarland schon wieder die Vorschriften. Die Regierung drückt sich um die rote Ampel und erlässt stattdessen eine „Verschärfung der gelben Ampelphase“. Tatsächlich aber wird das Ampelsystem, das auf verschieden schwere Verläufe der Pandemie mit verschieden schweren Eingriffen in die Rechte der Menschen reagieren sollte, durch die Änderung abgeschafft.
Denn statt sich auf die Ampelphasen verlassen zu können, was vor allem für viele Unternehmer wie Gastronomen wichtig wäre, müssen die Saarländer jetzt wieder jederzeit damit rechnen, dass die Landesregierung spontan irgendwas an den Ampelphasen ändert oder vielleicht auch dunkelgelb, orange oder kirschgrün einführt. Folgende Änderungen hat sich das Kabinett diesmal ausgedacht:
- In allen Bereichen, in denen bisher die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht, muss jetzt eine OP-Maske oder eine Maske der Standards KN95, N95, FFP2 oder besser getragen werden. Diese Masken muss man sich selbst kaufen.
- In der Außengastronomie kann man bislang mit bis zu fünf Personen aus bis zu zwei Haushalten auch ohne einen Test einkehren. Die Neuregelung sieht keine Ausnahmen mehr bei der Testpflicht vor. Daheim darf man aber weiter mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten kochen, schwenken und einen trinken.
- Die Polizei soll ihre Corona-Kontrollmaßnahmen weiter ausweiten.
- Auch an den Grund- und Förderschulen soll jetzt eine Testpflicht vorbereitet werden. „Testpflicht“ bedeutet in diesem Zusammenhang nicht, wie in den Unternehmen, dass die Tests nur zur Verfügung gestellt werden müssen.
Die Kinder werden im Gegensatz zu den Erwachsenen in den Betrieben die Tests auch tatsächlich machen müssen. Die „Testpflicht“, wie sie den Unternehmen auferlegt wird, also das Zur-Verfügung-stellen von Tests, wird im Saarland an den Kindertageseinrichtungen eingeführt.
Die geänderte Rechtsverordnung tritt am Montag in Kraft.