Saarbrücken: Vergewaltigungs-Prozess vor dem Landgericht Saarbrücken. Auf der Anklagebank sitzt am heutigen Freitag Jawad H. Wie alt der Afghane ist, bleibt unklar: Laut eigenen Angaben ist er 26 Jahre alt, laut seinen Papieren 29. Die Kammer hat nach zwei Verhandlungstagen keinen Zweifel an der Schuld des bereits mehrfach strafrechtlich auffälligen Mannes:
Am 13. Februar 2019 passt der Angeklagte demnach seine erst 16 Jahre alte Ex-Freundin auf dem Schulweg ab und bringt sie dazu, in seinen Hyundai i10 zu steigen. Er fährt auf den zur Tatzeit kaum frequentierten Parkplatz eines Freibads und will die Jugendliche dort überreden, wieder mit ihm zusammenzukommen. Nicht die erste Aktion dieser Art: Wie Zeugen berichten, hat der junge Mann bereits in der Vergangenheit seinem Opfer mehrfach nachgestellt, der Mutter gegenüber Drohungen ausgesprochen und versucht, das Mädchen mit einem heimlich gedrehten Sexvideo zu erpressen. Als die 16-Jährige die Annäherungsversuche ihres Ex-Freunds auf dem Schwimmbadparkplatz wieder ablehnt, dreht der Mann durch.
Er klappt den Beifahrersitz zurück, steigt herüber und zieht seine Hose sowie die des Opfer herunter. Es kommt etwa eine halbe Stunde lang zu mehreren Missbrauchshandlungen, bei denen sich das Opfer heftig wehrt. Als es zum Geschlechtsverkehr kommen soll, verhindert die junge Frau das mit einem gezielten Tritt und lauten Schreien. H. lässt von ihr ab, fährt das Opfer nach Hause. Am folgenden Tag geht die Frau zur Polizei, später kommt der Täter in Untersuchungshaft. Er ist zuvor schon mehrfach zu Bewährungsstrafen verurteilt worden, die er nun absitzen muss, weil die Bewährungen widerrufen worden sind. Außerdem kommen zu den anstehenden Haftstrafen jetzt nochmals drei Jahre für die Vergewaltigung und die damit verbundene Körperverletzung hinzu. Strafmildernd wirkt sich dabei für den Angeklagten aus, dass er ein umfassendes Geständnis abgelegt und dem Opfer so eine Aussage erspart hat. Außerdem hat er hinter Gittern durch Arbeit 1.000 Euro angespart, die er der Geschädigten im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs überlässt.