Heusweiler: Nach einer einfachen Verkehrskontrolle sitzt seit vergangener Woche ein 49 Jahre alter Mann hinter schwedischen Gardinen, sein Kumpel hat ein Ermittlungsverfahren am Hals. Der 49-Jährige sitzt am Donnerstagnachmittag gegen 15.50 Uhr als Beifahrer in einem Nissan Micra, auf der A 8 bei Heusweiler unterwegs ist. Zwischen der Anschlussstelle Heusweiler und dem Autobahnkreuz Saarbrücken werden Beamte der Verkehrspolizei auf den Wagen aufmerksam.
Sie beschließen, das Fahrzeug einer Kontrolle zu unterziehen. Die Polizisten geben dem Fahrer Zeichen, zu folgen. Auf dem Autobahnrastplatz Kutzhof endet die Fahrt für den Fahrer und seinen Beifahrer: Während der Kontrolle des 38 Jahre alten Mannes am Steuer haben die Beamten den Verdacht, dass der unter Drogeneinfluss stehen könnte. Der Mann stimmt einem Drogenschnelltest vor Ort zu, das Ergebnis bestätigt den Verdacht.
Der 49-Jährige muss seinen Wagen daraufhin stehenlassen und wird zur Dienststelle verbracht, wo ihm von einem Arzt eine Blutprobe entnommen wird. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wird der Mann wieder auf freien Fuß gesetzt. Sein Beifahrer hat weniger Glück:
Bei der Überprüfung seiner Personalien kommt heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Mannheim vorliegt: Er ist in der Vergangenheit zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die hat er jedoch nicht angetreten oder er hat nach Aussetzung zur Bewährung gegen die Bewährungsauflagen verstoßen. Vorbestraft ist der 49-Jährige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Daher wird er auf dem Rastplatz durchsucht, wobei die Beamten tatsächlich wieder Betäubungsmittel bei ihm entdecken und sicherstellen. Der Festgenommene wird in die Justizvollzugsanstalt Saarbrücken auf die Lerchesflur verbracht, wo er jetzt seine Restfreiheitsstrafe verbüßen muss. Beide Männer erwarten nun weitere Ermittlungsverfahren.