Robert-Koch-Institut verkürzt Genesenen-Zeitraum von halbem Jahr auf nur noch drei Monate

Berlin: Um Zugang zu Bereichen zu erhalten, in denen die 2G- oder die 2G-Plus-Regeln gelten, muss man in Deutschland entweder geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen sein. Auch bei der Einreise nach Deutschland und im Falle einer Quarantäne wird man als Geimpfter oder Genesener anders behandelt als Ungeimpfte.

Im Fall einer überstandenen Corona-Infektion hat man bisher ein halbes Jahr lang als genesen gezählt. Das ist seit dem Wochenende nicht mehr so. Das Robert-Koch-Institut hat die Regelungen geändert und den Zeitraum für Genesene auf nur noch drei Monate verkürzt. Grund laut Bundesgesundheitsministerium:

Die Omikron-Variante, die mittlerweile auch in Deutschland die vorherrschende ist, birgt ein sehr viel höheres Risiko, nach einer Genesung erneut zu erkranken und das Virus zu übertragen. Die neue Regelung ist am Freitag in der geänderten Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung verkündet worden und gilt bereits seit Samstag. Allerdings bedeutet das für Genesene nicht, dass sie volle drei Monate lang wie Geimpfte in 2G- und 3G-Bereichen behandelt werden. Denn laut Robert-Koch-Institut gilt man erst vier Wochen nach einem positiven PCR-Test als genesen:

„Das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen.“ Der Status als Genesener endet dann 90 Tage nach dem positiven Test: „Das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen.“ Somit kann man die Freiheiten, die Genesene erhalten, vom 29. Tag bis zum 90. Tag ab positiver Testung – insgesamt also 62 Tage, gut zwei Monate lang.

Mit dem verkürzten Zeitraum wird auch eine gezielte Ansteckung mit Corona, die manche Impfgegner in Betracht ziehen, um dem Piks zu entgehen, weniger attraktiv. Im Ausland wird der Genesenen-Status teilweise mit anderen Zeiträumen, teilweise auch gar nicht anerkannt. An den maßgeblichen Zeiträumen für vollständig Geimpfte und Geboosterte hat sich in der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung nichts geändert.