Saarbrücken: Farbanschlag in der Nacht zum Donnerstag auf den Antiquitätenladen „Kabinett Antik“ des saarländischen AfD-Landtagsabgeordneten Rudolf Müller. Unbekannte besprühten Teile der Schaufenster und des Gebäudes am St. Johanner Markt auf einer Fläche von drei mal vier Metern mit schwarzer Farbe. Dabei wurden allerdings keine Sprüche oder Parolen gesprüht, sodass es derzeit nach Angaben der Polizei Saarbrücken-St. Johann keinen Hinweis darauf gibt, dass die Tat politisch motiviert war. Der gebürtige Neunkircher, der bei der vergangenen Landtagswahl im Saarland als Spitzenkandidat für die AfD ins Rennen ging, geriet vor etwas mehr als einem Jahr in die Kritik, weil er in seinem Laden „Kabinett Antik“ unter anderem Geld aus Konzentrationslagern der Nazis verkaufte. So hatte Müller Geldscheine aus Theresienstadt als „KZ-Geld“ im Angebot, außerdem Orden aus der Zeit des Dritten Reiches mit Hakenkreuz-Abbildungen. Seit September 2016 ermittelte deshalb die Staatsanwaltschaft Saarbrücken gegen Müller wegen Verdachts des Verstoßes gegen Paragraf 86a des Strafgesetzbuches, dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Darauf stehen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das Nachrichtenmagazin „Stern“ hatte einen Testkäufer in den Laden geschickt, den Müller gemeinsam mit seiner Ehefrau betreibt. Dem Undercover-Journalisten wurden von dem 66-jährigen Ladeninhaber Orden, Verdienstkreuze und Medaillen aus der NS-Zeit gezeigt, mehrere davon mit Hakenkreuz. Bei einem weiteren Besuch verkaufte Müller dem Testkäufer unter anderem einen Verdienstorden mit Hakenkreuz. Das war jedoch nicht strafbar, erklärte die Staatsanwaltschaft im Februar dieses Jahres und stellte das Verfahren ein. Eine Straftat hätte nur dann vorgelegen, wenn die verbotenen Symbole einem größeren Personenkreis zugänglich gemacht worden wären. Das war aber nicht der Fall.