Saarbrücken: Weil die Neuerung der Straßenverkehrsordnung von Ende April einen schweren Formfehler enthält, wenden mittlerweile alle Bundesländer bis auf Weiteres wieder den alten Bußgeldkatalog an. Die drastischste Änderung in der fehlerhaften Neuordnung ist sicherlich, dass man bereits ab einer einmaligen Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 Kilometern pro Stunde einen Monat lang den Führerschein abgeben muss.
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