Fehler in neuer StVO: Saarland gibt eingezogene Führerscheine zurück

Saarbrücken: Weil die Neuerung der Straßenverkehrsordnung von Ende April einen schweren Formfehler enthält, wenden mittlerweile alle Bundesländer bis auf Weiteres wieder den alten Bußgeldkatalog an. Die drastischste Änderung in der fehlerhaften Neuordnung ist sicherlich, dass man bereits ab einer einmaligen Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 Kilometern pro Stunde einen Monat lang den Führerschein abgeben muss.

Die Verschärfung hat für viel Kritik gesorgt, derzeit wird bei neuen Verstößen dieser Größenordnung der Führerschein nicht mehr eingezogen. Doch was ist mit Ordnungswidrigkeiten, die in der Zeit seit dem 28. April begangen wurden und mit einem Fahrverbot endeten? Die saarländischen Behörden schicken eingezogene Führerscheine bereits seit Ende letzter Woche zurück, wenn das Fahrverbot auf Grundlage des vor dem 28. April geltenden Bußgeldkataloges nicht ausgesprochen worden wäre. Im Rahmen einer Bund-Länder-Konferenz am gestrigen Montag erklärten nun alle Länder, wo immer landesrechtlich möglich, dies ebenso zu prüfen.

Das betrifft allerdings nur die Fahrverbote. Das Bundesverkehrsministerium sieht keine rechtliche Möglichkeit, Bußgelder zurückzuerstatten, wenn diese höher waren als im alten Bußgeldkatalog. Auf Basis rechtskräftiger Bescheide verhängte Geldbußen und Verwarngelder müssen gezahlt werden. Saar-Verkehrsministerin Anke Rehlinger (SPD): „Das ist alles ein absurder Vorgang, den das zuständige Bundesministerium umgehend mit einer neuen rechtssicheren Verordnung heilen sollte.“

Rehlinger, die auch Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz der Länder ist, fordert schnelles Handeln vom Bund: „Wir brauchen schnellstmögliche Rechtssicherheit für die Auto- und Radfahrer in Deutschland. Wenn der Bund dabei strauchelt, handeln eben wir Länder. Ideologische Grabenkämpfe kosten viel Zeit, so lange können wir die Auto- und Radfahrerinnen und –fahrer in Deutschland nicht im Unklaren lassen.“