Saarbrücken: Der St. Johanner Markt ist der Treffpunkt schlechthin in der Saarbrücker Innenstadt. Weite Teile rings um einen der belebtesten Plätze in der Innenstadt sind bereits Fußgängerzone. Nun plant die Stadt, die für Fahrzeuge gesperrten Gebiete stark auszuweiten. Dadurch soll die Lebensqualität der Besucher und Bewohner erhöht werden, zudem soll der Standort für Gastonomen und andere Geschäftsleute durch eine Erweiterung der Fußgängerzone attraktiver werden.
Die neuen Pläne stoßen aber nicht bei allen auf Gegenliebe. Vor allem Menschen, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, halten nicht viel von den Plänen der Stadtverwaltung. Nun gesellt sich auch eine Anwohnerin zum Kreis der Kritiker. Die Dame will rechtlich gegen die Pläne der Stadt vorgehen: Beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Sitz in Saarlouis ist ein sogenannter Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan zur Erweiterung der Fußgängerzone am St. Johanner Markt in der Landeshauptstadt Saarbrücken eingegangen, wie das Gericht am heutigen Mittwoch mitteilt.
Der Fall wird unter dem Aktenzeichen 2 C 33/23 geführt. Laut dem Gericht macht die Antragstellerin geltend, dass sie Anwohnerin des geplanten Erweiterungsgebiets ist. Außerdem ist sie nach eigenen Angaben schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von 90 Prozent. Daher ist sie darauf angewiesen, dass Taxis und Freunde problemlos zu ihrer Wohnung fahren können, um die Frau abzuholen oder nach Hause zu bringen. Eine befristete Sonderzufahrtserlaubnis für Dritte hält die Frau für nicht ausreichend:
Eine Regelung die sicherstellt, dass sie mit dem Fahrzeug an ihre Wohnung gebracht oder dort abgeholt werden kann, muss ihrer Meinung nach bedürfe in den Bebauungsplan geschrieben werden. Wann der Fall geklärt wird, ist unklar: Ein Entscheidungstermin ist noch nicht absehbar.