Tholey: Gestern wird die Polizei von einer besorgten Bürgerin auf ein geparktes Fahrzeug aufmerksam gemacht, in dem nicht nur ein oder zwei, sondern gleich fünf Hunde bei immer noch hohen Außentemperaturen um die 30 Grad in Hundeboxen eingesperrt sind. Zwar sind die Seitenscheiben des Wagens knapp heruntergelassen, diese Maßnahme kann jedoch die Temperatur im Fahrzeug unter den gegebenen Bedingungen nur wenig senken. Bevor die Polizei weitere Maßnahmen treffen muss, kommt die Besitzerin zurück an ihren Wagen und lässt die Tiere heraus. Die Polizei weist darauf hin, dass solche Aktionen unter tierschutzrechtlichen Aspekten nicht hinnehmbar ist und für die Hundebesitzerin auch ein Nachspiel in Form einer Ordnungswidrigkeitenanzeige sowie der Weitergabe des Sachverhaltes an die Zuständige Veterinärbehörde haben wird. Allgemein appelliert die Polizei an die Verantwortung eines jeden Tierhalters, insbesondere bei der Mitnahme von Tieren in Fahrzeugen. Denn bei Sonneneinstrahlung erreicht die Temperatur im Fahrzeuginnenraum innerhalb kurzer Zeit so hohe Werte, dass auch Tieren der Hitzetod droht! Sollte die Polizei in solchen Fällen einschreiten müssen, wird immer geprüft, ob ein Verstoß gegen einschlägige Gesetze in Form einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorliegt!