Freispruch nach Schüssen auf Polizist: So begründet das Gericht sein Urteil

Völklingen/Saarbrücken: Für viele ist dieser Urteilsspruch unverständlich. Das Landgericht Saarbrücken hat im Fall des erschossenen Polizisten Simon Bohr keine Strafe gegen den Täter Ahmet G. verhängt, sondern nur eine Unterbringung in einer Psychiatrie bestimmt. Jetzt erklärt ein Sprecher der Behörde, wie es zu diesem Urteil gekommen ist. Demnach geht die Jugendkammer 1 nach der Beweisaufnahme zwar davon aus, dass der Angeklagte die Tatbestände Totschlag, versuchter Totschlag, besonders schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte allesamt begangen hat.

Aufgrund seiner psychiatrischen Erkrankung in Form von paranoider Schizophrenie hat der Angeklagte den Richtern zufolge bei dem weit überwiegenden Teil der Straftaten im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt, „da durch seine psychiatrische Erkrankung bereits seine Einsichtsfähigkeit vollständig aufgehoben war. Lediglich bei dem zeitlich vorgelagerten Raubüberfall auf eine Tankstelle ist die Kammer von einer noch bestehenden, jedoch gleichzeitig verminderten Schuldfähigkeit ausgegangen.“

Die Kammer glaubt außerdem nicht, dass die von der Staatsanwaltschaft vorgetragenen Mordmerkmale allesamt nicht von Ahmet G. erfüllt worden sind. Der Behördensprecher weiter: „Aufgrund der teilweisen Schuldunfähigkeit war die Kammer gehindert, den Angeklagten wegen Totschlags, versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und wegen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte schuldig zu sprechen.“

Wegen des besonders schweren Raubes ist der 19-Jährige zwar schuldig gesprochen worden, das Gericht hat aber von der Verhängung einer Jugendstrafe abgesehen. Begründung: Durch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wird auf den Angeklagten bereits eingewirkt und die Tatbegehung steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der psychiatrischen Erkrankung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.